BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 99

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Berichterstatter Martin Weber: Herr Präsident! Ich darf aus dem Finanzausschuss berichten über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Übernahmegesetz geändert werden.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

Ich darf weiters aus dem Finanzausschuss berichten über den Beschluss des Natio­nalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT-Vollzugsgesetz) erlassen wird und das Fi­nanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigen­vorsorgegesetz geändert werden.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

 


Präsident Mario Lindner: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


14.41.27

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Finanzminister, Sie haben gesagt, ich soll mich zu Wort melden. Ich darf nur eine einzige Aussage zum vorhergegangenen Thema machen: Wenn ich Ihre 75 Prozent als Kupon von mir aus aus­nehme – soll mir recht sein –, dann sind aber 75 Prozent Bail-out, und die 25 Prozent sind Bail-in, um den Terminus vielleicht so richtigzustellen; ich glaube, da können Sie mir auch zustimmen. Das soll ja keine Kritik sein, das ist einfach das Faktum.

Jetzt darf ich zum aktuellen Thema, zum Tagesordnungspunkt kommen – hier geht es um ein ganz interessantes Gesetz –: zur Wiener Börse. Die Börse ist für Unternehmen unheimlich wichtig, denn das ist wichtig für die Thesaurierung, für die Akquisition von Eigenkapital. Wir alle wissen, dass es in der heutigen Zeit ziemlich schwierig ist, bei Banken zu Krediten zu kommen, zu Finanzmitteln zu kommen. Finanzmittel sind aber das Wichtige, um Umsätze zu generieren und um Innovationen zu tätigen, da muss man investieren. Investitionen werden vornehmlich durch Fremdkapital oder eben Eigenka­pital geschaffen, und Eigenkapital, das ist die Börse.

Dieses Gesetz ist ein sehr, sehr wichtiges Gesetz, das schon längst notwendig gewe­sen wäre. Da geht es darum, Marktmanipulationen und Insiderhandel vorweg die Grund­lage zu nehmen und auch strafgerichtlich zu ahnden. Es ist ganz wichtig, das der ge­richtlichen Strafbarkeit zugänglich zu machen.

Insiderhandel liegt vor, wenn man Meinungen von Insidern von Unternehmen bekommt oder der Unternehmer selbst, der Manager selbst vorweg Informationen erhält, bevor sie der Öffentlichkeit kundgetan werden, und die Informationen auch missbraucht und an der Börse zu seinen eigenen Gunsten durch die Preisgestaltung, durch das Wissen allein für seinen eigenen Vorteil ausnützt. Das soll mit diesem Gesetz hintangehalten werden.

Wichtig ist auch da die Ad-hoc-Meldung für Unternehmen. Das ist ganz wichtig, damit dieser Insiderhandel praktisch erst gar nicht zum Zug kommt. Der Emittent, also das


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