BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 108

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siedlungsbevölkerung, sondern auch dadurch, dass gerade in Bundesländern wie Salz­burg und Tirol Druck von EU-Ausländerinnen und -Ausländern, allen voran aus Deutsch­land, besteht, die ihren Alterswohnsitz gerne in diese Regionen verlegen. Es gibt aber natürlich auch Österreicherinnen und Österreicher, die im Ausland Grundbesitz haben.

Wir haben schon gehört – und auch ich stimme dem zu –, dass die unterschiedlichen Voraussetzungen in Städten und ländlichen Regionen mit ganz unterschiedlichem Sied­lungsdruck zeigen, dass es wichtig ist, dass den Bundesländern die Umsetzung vorbe­halten ist. Wichtig ist natürlich für alle, dass der Umgang mit Liegenschaften rechtlich transparent und effizient abgewickelt wird. Das ist wiederum im europäischen Kontext zu sehen, und in diesem Sinne stellt sich auch der heutige Beschluss dar, nämlich die­se Artikel-15a-Vereinbarung, der eine wesentliche Verbesserung erzielt.

Für die Überarbeitung dieser zivilrechtlichen Bestimmungen ist ja auch eine EU-Be­stimmung ausschlaggebend gewesen.

Die Eckpunkte haben wir schon gehört, die brauche ich nicht zu wiederholen. Auch ha­ben wir schon gehört, dass es jetzt nur mehr ein Verfahren geben wird, was wirklich ein wesentlicher, großer Fortschritt zur Vereinfachung der Verfahren für europäische Bürgerinnen und Bürger ist. Es ist also insgesamt eine Verbesserung auf allen Ebenen, deshalb stimmen wir dieser Vereinbarung gerne zu. (Beifall bei der SPÖ und bei Bun­desräten der ÖVP.)

15.15


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.

 


15.16.00

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben inhaltlich ja schon das meiste oder fast das Ganze ausgeführt. Es geht hier um den Verkehr, aber auch um die Anpassungen oder die inhaltliche Gestaltung in Bezug auf die Besitzverhältnis­se bei Baugrundstücken, aber auch bei Grundstücken im land- und forstwirtschaftli­chen Bereich in Bezug auf das Grundbuch, aber auch in Bezug auf die Erbangelegen­heiten.

Grundsätzlich ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Wir werden dieser Gesetzes­vorlage auch zustimmen, wenngleich ich an dieser Stelle trotz der vielen positiven As­pekte, die hier schon erwähnt wurden, einige Kritikpunkte nicht verschweigen möchte, nämlich zum Beispiel die Frage der Regelung betreffend Lebensgemeinschaften. Das ist doch ein etwas missbrauchsanfälliger Bereich, wo einige Fragen offen sind, auch die Frage, wie man mit Erbberechtigten umgeht, die nicht die österreichische Staats­bürgerschaft haben oder im Ausland Erbrechte zugesprochen bekommen haben.

Wird das an einem österreichischen Gericht abgehandelt, dann ist die Sache noch eini­germaßen klar, weil ja dort ein europarechtliches Nachlasszeugnis vorgelegt werden muss, womit man einigermaßen sicher sein kann, dass der vermeintlich Anspruchsbe­rechtigte auch tatsächlich derjenige ist, um den es sich handelt. Schwieriger wird es aber, wenn es sich um Nachlassfälle handelt, die vor einem ausländischen Gericht ver­handelt werden. Also diesbezüglich gibt es doch noch inhaltlichen Aufholungsbedarf, den man vielleicht nicht außer Acht lassen sollte.

Ich darf Sie, Herr Bundesminister, ersuchen, dass man das vielleicht in einer der nächs­ten Novellen nachschärft, aber grundsätzlich erkennen wir, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist, auch aus dem wesentlichen Aspekt heraus, dass – und das wurde auch schon angesprochen – es nur mehr ein Verfahren geben soll im Gegensatz zu der bisher gehandhabten Praxis, wo mehrere Fälle in der gleichen Erbsache unter-


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