BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 109

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schiedlich mit vielleicht unterschiedlicher Anspruchsberechtigung verschiedener Erbbe­rechtigter abgehandelt wurden und wo zum Schluss jahrelange Verfahren mit nur ge­ringfügig zufriedenstellenden Ergebnissen herausgekommen sind.

Also so gesehen: Die Richtung passt, Herr Bundesminister. Wir werden dem auch ger­ne zustimmen, wenngleich einige Nachschärfungen in einzelnen Bereichen durchaus sinnvoll und auch notwendig wären. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bun­desrätin Grimling.)

15.18


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Dziedzic. – Bitte.

 


15.18.54

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Wertes Präsidium! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als Letztrednerin zu diesem Tagesordnungs­punkt werde ich jetzt nicht ausführen, was die EU-Verordnung vorsieht, was die Zu­ständigkeitsebenen und Regelungen sind. Wir wissen, dass es diese Europäische Erb­rechtsverordnung seit 2015 gibt, wir wissen von einem Verfahren – das haben, glau­be ich, auch alle hier erwähnt –, wir wissen aber auch, dass es sich nicht abzeichnet, dass wir die nächsten Jahre ein einheitliches europäisches Erbrecht haben werden.

Insofern ist es, glaube ich, wichtig und notwendig, dass über diese Artikel-15a-Verein­barung einfach klargestellt wird, wie die Länder damit in Zukunft umzugehen haben. Insofern stimmen wir zu. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Mayer.)

15.19


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Abschließend darf ich Herrn Bundesminister Dr. Brand­stetter das Wort erteilen. – Bitte, Herr Minister.

 


15.20.03

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Ich kann mich jetzt auch sehr kurz fassen. Ist auch gut so, Kollege Schelling hat ja schon so viel Re­dezeit verbraucht. (Allgemeine Heiterkeit.) Das Thema braucht auch gar nicht allzu viel Erläuterung meinerseits. Aber wissen Sie, es ist, wenn man es wirklich von der Grund­struktur, die hier deutlich wird, her betrachtet, gar nicht so uninteressant, worum es geht.

Wir haben jetzt mit der EU-Erbrechtsverordnung einfach die Tatsache, dass auch Ge­richte anderer europäischer Staaten, die Mitglieder der Europäischen Union sind, über Besitz an österreichischen Grundstücken im Erbweg entscheiden können – diese Ent­scheidungsmöglichkeit ist da. In diesem Bereich ist, wenn Sie so wollen, der Eini­gungsprozess im rechtlichen Bereich bei der Europäischen Union schon relativ weit gediehen. Ich weiß, es gibt andere Bereiche, da hätten wir uns gewünscht, dass wir schon weiter sind. Es gibt vielleicht auch welche, wo man sich wünschen würde, dass man noch nicht so weit ist, aber da mag man unterschiedlicher Meinung sein, das ist schon richtig.

Aber das Spannende ist doch, dass wir natürlich aufgrund dieser Tatsache, dass jetzt solche Entscheidungen auch grundsätzlich für Österreich auf Bundesebene beachtlich sind, jetzt die Situation haben, dass wir ja aufgrund unserer föderalen Struktur – und die ist ja in Europa nicht selbstverständlich – die Notwendigkeit haben, auf die grund­verkehrsrechtlichen Regelungen der Länder Rücksicht zu nehmen.

Rein theoretisch hätte es die Möglichkeit gegeben – rein theoretisch, sage ich jetzt –, zu sagen: Na gut, dann ist das alles nur in Bundeskompetenz, Schluss, aus, das wird jetzt so durchgezogen! – Das wäre eigentlich furchtbar! Nein, wir müssen Rücksicht auf unsere föderale Struktur nehmen. Das halte ich für richtig, das halte ich für gut, und


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