BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 137

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Das ist ein großes Problem, und da werden in der Praxis meistens jetzt schon Pflege­assistentInnen als Ersatz der teuren PflegefachassistentInnen oder Gesundheits- und KrankenpflegerInnen eingesetzt. Das geschieht ja jetzt schon.

Ich bin selbst Mitglied im Sozialhilfeverband, war am Montag noch bei zwei Sozialein­richtungen im Innviertel und habe mit FachexpertInnen und Menschen, die vor Ort, in der Praxis, arbeiten, gesprochen und sie gefragt, was sie von diesem Gesetz halten, wie sie das für die Zukunft einschätzen. Sie haben mir wieder bestätigt, dass sie genau da die Gefahr sehen, dass durch einfaches Ersetzen durch PflegeassistentInnen oder PflegefachassistentInnen gespart werden soll.

Ich appelliere noch einmal an Sie, dass wir gemeinsam einen bundesweiten Mindest­personalschlüssel finden, der ein geeignetes und optimales Arbeitsumfeld für die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter schafft und die optimale Klientenversorgung sicherstellt. Das wäre uns ein ganz, ganz großes Anliegen.

Das ist natürlich nicht der einzige Punkt. Auch gegen Imageprobleme und die eher schlechte Bezahlung im Pflegebereich müssen wir kämpfen. Das ist ja auch ein großer Punkt. Ich hoffe natürlich, dass mit dieser Reform gerade das Gehalt von Pflegeassis­tentInnen ein bisschen steigen wird, aber ich bin trotzdem skeptisch. Schauen wir ein­mal!

Aber zurück zu dieser einjährigen Ausbildung von Pflegeassistenten: Wir Grüne sehen kein fachliches Argument für die Beibehaltung der einjährig ausgebildeten Pflegeassis­tenz außerhalb der Krankenanstalten nach 2025. Dafür sehen wir kein fachliches Argu­ment. Die Berufsausübung wäre ja nur dann weiterhin möglich, wenn das Bundesmi­nisterium für Gesundheit das per Verordnung beschließen würde. Das würde aber nur dann geschehen, wenn mindestens drei Bundesländer beziehungsweise in einem Gut­achten die Kommission im Gesundheitsministerium, in der wiederum Experten aus den Ländern sitzen, zu dem Schluss kommen würde, dass in mindestens drei Bundeslän­dern erhebliche Mehrkosten entstehen würden. – Na ja, Mehrkosten entstehen, wenn man Personal aufstocken müsste, das ist ja irgendwie logisch. (Bundesministerin Ober­hauser: Ein einstimmiger Beschluss steht auch noch!) – Bitte? (Bundesministerin Ober­hauser: Ein einstimmiger Beschluss muss in der Kommission gefasst werden!) – Ja, es braucht einen einstimmigen Beschluss, aber die Mehrkosten entstehen ja, wenn man teures Personal einsetzen muss. Wir hätten uns da wirklich eine sauberere Lösung ge­wünscht, das muss ich ganz ehrlich sagen.

Ich denke trotzdem, dass dieses Gesetz ein wichtiger und großer Schritt im Pflegebe­reich ist. Hoffentlich wird es auch zu einer Steigerung der Wertschätzung der Pflegebe­rufe führen – gerade auch vonseiten der Ärzte und der Patienten!

Wir werden heute im Bundesrat natürlich diesem Gesetz zustimmen. Gerade betref­fend den Pflegeschlüssel bitte ich Sie aber, da wirklich etwas zu unternehmen. Das wäre uns wirklich ein großes Anliegen, dass wir da gemeinsam vorankommen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

17.10


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Stöckl zu Wort ge­meldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


17.10.40

Bundesrätin Angela Stöckl (ÖVP, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Frau Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Heute beschließen wir eine wichtige Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, eines Gesetzes, das seit 1997 nicht mehr geändert wurde. Ich denke, nach beinahe 20 Jahren ist das mehr als notwendig, denn gerade im Pflegebereich hat sich sehr viel


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