BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 136

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17.03.22

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das heute im Bundesrat verabschiedet wird, schon einiges gehört. Ich beziehungsweise wir Grüne sind der Meinung, dass wir damit einen Schritt in die Gegenwart gehen, da einfach viel angepasst wird, das eigentlich schon längst hätte angepasst werden sollen. Wenn man sich das international anschaut, dann sieht man, dass das ja schon in vielen Ländern umgesetzt worden ist.

Ein paar Kleinigkeiten sind dabei geändert worden: So ist endlich der Begriff „Schwes­ter“ aus dem Gesetz entfernt worden. Die Bezeichnung „diplomiert“ bleibt noch bis zum Auslaufen, bis zur endgültigen Umstellung auf die Fachhochschule. Das ist ja schon ein erster Schritt.

Der größte Punkt dieser Novelle ist sicher die Einführung einer tertiären Ausbildung, einer Hochschulausbildung für Pflegekräfte an der Fachhochschule, die sechs Semes­ter dauert. Das begrüßen wir Grüne im Bundesrat wie auch im Nationalrat.

Was wir kritisieren – und das wissen Sie auch, Frau Ministerin –, ist die lange Über­gangsfrist bis 31. Dezember 2023. Das ist für uns einfach eine viel zu lange Frist. Ich denke, es hätte auch gereicht, eine Übergangsfrist bis 2020 zu machen. Das wäre mei­ner Meinung nach möglich gewesen, das hätte man hinbekommen. Wir Grüne haben dazu im Nationalrat auch einen Entschließungsantrag eingebracht, der leider nicht an­genommen wurde. Wie gesagt, wir halten diese Zeitspanne einfach für zu lang.

Ein Punkt, den ich auch immer wieder höre, ist, dass wir bei der Ausbildung in der Fach­hochschule einen Schwerpunkt auf Praxis und Soft Skills setzen müssen. Erst gestern bei der Feier unseres Bundesratspräsidenten habe ich das von einer Altenfachbetreu­erin gehört. Wir sollten uns nicht nur auf theoretische Grundausbildung konzentrieren – damit wir dann Gesundheits- und Krankenpfleger haben, die alles theoretisch können –, sondern wirklich viel Wert auf Praxis und Soft Skills legen. Das wäre uns ein ganz gro­ßes Anliegen, und das hört man auch sehr oft in den Gesprächen. Das wollte ich nur anmerken und Ihnen vielleicht auch mitgeben. Es wäre gut, das umzusetzen.

Neben den Gesundheits- und Krankenpflegern gibt es zukünftig die Pflegefachassis­tentInnen und die PflegeassistentInnen. Die Pflegefachassistentin/der Pflegefachassis­tent hat dann eine zweijährige Ausbildung, wird im Bereich Langzeitpflege, Behinder­tenbetreuung und Palliativversorgung eigenverantwortlich tätig und übernimmt die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben. Das ist der Unterschied zu den PflegeassistentIn­nen. Ich denke, Herr Kollege Krusche hat das ein bisschen verwechselt. Es gibt auch die einjährige Ausbildung zum Pflegeassistenten/zur Pflegeassistentin. Diese werden wohl nicht im Bereich der Langzeitpflege, im medizinischen Bereich, eingesetzt werden, son­dern im Altenheim oder im Behindertenbereich arbeiten. Das ist ein Unterschied.

Genau in diesem Punkt sehen wir Grüne auch das große Problem dieses gesamten Gesetzes. Was geschieht gerade im Bereich der Langzeitpflege? – Da wird eingespart, wo es nur geht. Wo sparen wir ein? – Natürlich beim Personal. Kollegin Sonja Ledl-Rossmann, das ist genau der Punkt. Deswegen wollen wir ja einen ganz klar definier­ten Mindestschlüssel für Personaleinheiten, der sich nach den veränderten Krankheits­bildern der Gegenwart und Zukunft richtet.

Stichwort Demenz: Wenn Sie in der Pflege arbeiten, wissen Sie, was ich damit meine. Demenzkranke Patienten werden oft auf eine relativ niedrige Pflegestufe eingestuft (Bun­desministerin Oberhauser: Nicht mehr!), sind aber sehr betreuungsintensiv und brau­chen oft viel mehr Betreuung als Bettlägerige in Pflegestufe 6 oder 7.

 


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