Ich sage dem Bundesrat herzlichen Dank für ein Gesetz, das ihr heute beschließt. Ihr seid nicht unbeteiligt daran, dass wir es so weit gebracht haben. Ich sage wirklich Danke dafür, denn seit ich 1996 in der Gewerkschaft als Ärztereferentin zu arbeiten begonnen habe, gab es die Frage: Wie machen wir ein Register, wie schaffen wir es, aufzulisten, wie viel Pflegepersonal wir haben, welche Ausbildungen wir haben, welche Qualifikationen wir haben?
Also: Was lange währt, wird endlich gut. Vielen herzlichen Dank! Ich freue mich sehr. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
17.37
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tuberkulosegesetz und das Epidemiegesetz 1950 geändert werden (1187 d.B. und 1230 d.B. sowie 9639/BR d.B.)
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zu Punkt 14 der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist wieder Frau Bundesrätin Mag. Gruber-Pruner. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Mag. Daniela Gruber-Pruner: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte KollegInnen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tuberkulosegesetz und das Epidemiegesetz 1950 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich komme zur Antragstellung:
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, ein Bundesgesetz, mit dem die Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche geregelt wird (Ausbildungspflichtgesetz – APflG), erlassen wird sowie das Arbeitsmarktservicegesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite