BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 146

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gesetz geändert werden (Jugendausbildungsgesetz) (1178 d.B. und 1219 d.B. so­wie 9617/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich bitte um den Bericht.

 


17.40.08

Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Frau Präsidentin! Frau Ministerin Oberhau­ser! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Ar­beit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz ge­ändert wird, die Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche geregelt wird (Ausbildungspflichtgesetz) sowie das Arbeitsmarktservicegesetz, das Behindertenein­stellungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (Ju­gendausbildungsgesetz).

Weiters bringe ich folgende Druckfehlerberichtigung vor:

Der Titel des zitierten Berichtes soll richtig heißen:

Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Be­schluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, ein Bundesgesetz, mit dem die Verpflich­tung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche geregelt wird (Ausbildungspflichtge­setz – APflG), erlassen wird sowie das Arbeitsmarktservicegesetz, das Behindertenein­stellungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (Ju­gendausbildungsgesetz)

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


17.41.43

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier und zu Hause an den Fernsehgeräten oder Internetgeräten via Livestream! Es ist immer so eine schwierige Sache mit so einem Jugendausbildungsgesetz. Natürlich will niemand von uns, dass Jugendliche die Schule abbrechen, dann auf der Straße ste­hen, im Kaffeehaus oder sonst irgendwo herumlungern, womöglich kriminell werden. Das ist ja etwas, das uns eint.

Die Frage, die uns trennt, ist ja dann immer die: Wie kommen wir dorthin? – Ich denke, dass dieses Jugendausbildungsgesetz, wie wir es jetzt salopp und kurz nennen, die Probleme nicht lösen wird. Ich glaube, man muss damit einfach früher ansetzen. Sie wollen jetzt eine Art Jugendcoaching machen, eine Beratung, die Eltern müssen mit­einbezogen werden. Das kostet auch etwas, wenn die Jugendlichen bis 18 nicht in die­sem Ausbildungsprogramm sind. Die Frage ist aber, ob die Jugendlichen da wirklich mitspielen werden, denn es gibt ja seit dem Jahr 1998 ein Jugendausbildungsgesetz. Damals hat der damalige Bundeskanzler Klima gesagt: Im Herbst soll kein Lehrling mehr auf der Straße stehen! So wurde dieses Jugendausbildungssicherungsgesetz, kurz JASG genannt, geschaffen. Heute stehen wir vor der Situation, dass wir vom ersten Platz, was die Jugendarbeitslosigkeit betrifft, nämlich von der geringsten Jugendarbeitslosigkeits­quote, abgestürzt sind. Wir sind jetzt irgendwo auf Platz vier oder fünf.

 


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