BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 149

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

daher auf die Initiative Ausbildungspflicht bis 18. Für mich persönlich ist dieses Gesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wenn es die eine oder andere gibt, die meint, es ist ein kleiner Schritt, dann sage ich es noch einmal: Das ist vor allem ein Schritt in die richtige Richtung, denn die Richtung stimmt!

Einerseits wird dadurch die Jugendarbeitslosigkeit bekämpft, andererseits dem Wunsch der Unternehmen nach gut ausgebildeten jungen Menschen auch entsprochen. Wir müs­sen immer wieder zur Kenntnis nehmen, dass Jugendliche, die ihre Ausbildung frühzei­tig abbrechen, deutlich häufiger arbeitslos sind und lebenslange Nachteile haben, die sie kaum mehr aufholen können. Ich denke, dass wir ihnen mit diesem Gesetz die Perspektive geben sollten, diese Nachteile auszuräumen. Derzeit sprechen wir von cir­ca 16 000 Jugendlichen, die ihre Ausbildung frühzeitig beenden, und jeder zweite Ju­gendliche, der nur eine Pflichtschule absolviert hat, ist arbeitslos. Daher ist es umso wichtiger, den Jugendlichen diese gute Ausbildung zukommen zu lassen und ihnen vor allem, wie ich schon erwähnt habe, eine Perspektive mitzugeben. Daher begrüßen wir die Einführung einer Ausbildungspflicht bis 18. Vor allem begrüßen wir, dass sie bereits mit dem jetzigen Schuljahr, nämlich schon 2016/2017, zu wirken beginnt und nicht erst irgendwann.

Für mich als Gewerkschafterin ist es neben der Zukunftsperspektive für Jugendliche aber ebenso wichtig, dass mit diesem Gesetz auch sichergestellt werden muss, dass es ausreichende und passende Ausbildungsangebote für die angesprochenen Jugend­lichen gibt.

Ich gehe davon aus oder hoffe zumindest, dass sich jetzt auch wieder alle Unterneh­men intensiver um die Lehrausbildung kümmern werden, sodass sie den Jugendlichen auch im Unternehmen eine Chance geben, eine Lehre zu absolvieren, und dass wir bei diesem Gesetz nicht immer davon ausgehen, dass es um rein schulische Ausbildun­gen geht. Ich denke, das ist auch für die Unternehmen wichtig, denn wir werden auch in Zukunft immer mehr ausreichend qualifizierte Facharbeiterinnen und Facharbeiter brauchen. Deswegen gehe ich davon aus, dass wir hier gemeinsam schauen, wie wir der Jugend eine bessere Perspektive geben können.

Liebe Frau Mühlwerth, liebe Bundesrätin, ich schließe mich auch hier an: Auch ich per­sönlich hätte es viel lieber gesehen, wenn diese Ausbildungspflicht auch für asylbe­rechtigte Jugendliche hier in unserem Land gelten würde. Liebe Kolleginnen, liebe Kol­legen, ich finde, wir verpassen damit eine große Chance, Integration gleich über schuli­sche beziehungsweise berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Ich denke, darüber soll­ten wir vielleicht alle gemeinsam nochmals nachdenken.

Wie schon eingangs erwähnt, die Jugend ist und war immer unsere Zukunft. Wer will nicht, dass wir alle gemeinsam, vor allem die jungen Menschen in unserem Land, in ei­ne positive Zukunft gehen? Da begrüße ich die Ausbildungspflicht bis 18, denn da­durch wird es klar und deutlich, dass es darum geht, den jungen Menschen in unserem Land eine Chance zu geben. Daher wird meine Fraktion diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten von ÖVP und Grünen.)

17.55


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Hackl zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


17.55.17

Bundesrätin Marianne Hackl (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher an den Fernsehgeräten zu Hause! Lernschwache Schülerinnen und Schüler, die hat es schon immer gegeben, und die wird es auch immer geben. Das muss einmal ganz offen aus­gesprochen werden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite