BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 169

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konkret drinnen steht und es stattdessen Verordnungen geben soll. Das entspricht schon fast einem Blankoscheck, weil Verordnungen ja nicht das Parlament passieren müssen und daher nicht der Kontrolle durch den Nationalrat und den Bundesrat unterliegen.

Das ist bei einem so wichtigen neuen Anwendungszweig, der ganz neu ist, wo es auch ganz große ethische Herausforderungen gibt, einfach zu unsicher für uns, und daher kön­nen wir da nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.12


Präsident Mario Lindner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Novak. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


19.12.57

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Grunde genommen und auf den Punkt gebracht ist jeder Tote, den wir auf unseren Straßen haben, einer zu viel. Im Vorjahr haben wir 4 000 Verkehrsunfälle gehabt, 479 Ver­kehrstote. Wenn wir uns auf die Motorradfahrer und auf die Mopeds konzentrieren, so hat es da 90 Todesfälle gegeben. Warum ist das passiert? – Weil es eine falsche Selbsteinschätzung gegeben hat, zu geringe Fahrpraxis, Überforderung in gefährlichen Verkehrssituationen. Das sind nur einige Ursachen für diese abschreckende Zahl.

Frau Mag. Schreyer, ich kann Ihnen nicht folgen, wenn Sie meinen, dass wir die Auto­fahrerklubs ARBÖ und ÖAMTC ausschließen sollen. Die Öffnung hilft ja in weiterer Fol­ge auch den Menschen, denn durch diesen Wettbewerb sollte sich im Sinne des Konsu­menten auch eine positive Entwicklung in der Preisgestaltung ergeben. Eines ist auch klar: Die Autofahrerklubs haben a) Kapazitäten und b) Kompetenz und Expertise.

Wichtig ist in Zukunft, dass den Motorradfahrern ausreichend Möglichkeit geboten wird, diese Handicaps, von denen ich vorhin gesprochen habe, zu überwinden und qualifi­zierte Schulungen zu bekommen. Damit auch die Qualität der Ausbildner stimmt, wur­den die Kriterien dafür genau festgelegt.

Es ist zu hoffen, dass diese Maßnahmen, die jetzt in dieser Novelle festgelegt werden, die Unfallzahlen in den nächsten Jahren verringern werden. Das heißt, unser gemein­sames Ziel muss es sein, dass es keine Verkehrstoten mehr auf österreichischen Stra­ßen gibt, und dafür ist eine Fahrerausbildung mit viel Praxis wichtig – im Grunde ge­nommen egal, wer sie durchführt. Es müssen gute Leute sein, die diese Motorradfahrer ausbilden, und das ist mit der heute zu beschließenden Novelle gesichert.

Kommen wir zum zweiten Gesetz: Es geht um das Kraftfahrgesetz, die 33. KFG-Novel­le. Im Bereich der intelligenten und der automatisierten Fahrsysteme für Kraftfahrzeuge gibt es große Innovationen. Die Medien berichten derzeit von immer neuen Erfolgen auf diesem Gebiet. Wenn man jetzt nur über Erfolge spricht, dann wissen wir natürlich auch, dass es in Amerika auch schon Unfälle gegeben hat. Dank der Digitalisierung und ihrer Möglichkeiten stehen wir jedoch durchaus vor einer historischen Mobilitätsre­volution. Bereits heute ist ein moderner Serienwagen offline nicht mehr denkbar. Jeder Neuwagen verfügt über ein hochkomplexes Softwaresystem, in welchem eine Reihe von Fahrerinformationen gesammelt und verarbeitet werden.

Fahrerassistenz und automatisierte Fahrsysteme sind im Grunde genommen der nächs­te Schritt, durch welchen die Mobilität eine völlig neue Dimension erfährt. Rund 140 Stake­holder aus allen Bereichen haben darüber diskutiert und sich damit befasst, Lösungen zu finden. So ist dieses Kraftfahrgesetz dabei herausgekommen. Bisher war es auf­grund der Lenkerpflicht – eine Hand muss immer am Lenkrad sein – nicht möglich, be­stimmte Assistenzsysteme beziehungsweise automatisierte Fahrsysteme zu nutzen. Wel­che Fahraufgaben wie zum Beispiel Abstandhalten, Beschleunigen, Bremsen, Spur­halten, Spurwechseln oder Stauassistenz unter welchen Bedingungen an automatisier-


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