BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 168

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Automatisiertes Fahren ist ein zentrales, in der breiten Öffentlichkeit diskutiertes Zu­kunftsthema. Entsprechend den Zielen des Gesamtverkehrsplans kann automatisiertes Fahren dazu beitragen, den Verkehr sicherer, effizienter und umweltfreundlicher zu ma­chen.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die gesetzliche Grundlage ge­schaffen, um automatisiertes Fahren unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mario Lindner: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


19.09.37

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher hier und zu Hause! Die vorliegende Novelle zum Tagesordnungspunkt 18, Führerscheingesetz, hat vor allem zwei Inhalte. Der eine ist vor allem die Betrauung der beiden großen Automobilklubs, ÖAMTC und ARBÖ, mit Aufgaben im Motorradführerscheinwesen, die bisher nur die Fahrschulen durchführen durften.

Der zweite größere Inhalt ist die Einführung einer Aufzeichnungspflicht bei der Durch­führung von Perfektionsfahrten und Aufstiegsfahrten. Diesen zweiten Teil finden wir sehr positiv und befürworten ihn natürlich. Dadurch wird eine effektive Kontrolle durch die Be­hörde ermöglicht, und es führt auch zu höherer Transparenz und zur Qualitätssicherung bei der Durchführung dieser Ausbildungsteile.

Nicht positiv finden wir allerdings den ersten großen Inhalt, und darum können wir hier auch nicht zustimmen. Der betrifft, wie gesagt, die Betrauung der beiden großen Auto­mobilklubs, ARBÖ und ÖAMTC, mit Aufgaben im Motorradführerscheinwesen, die bis­her nur die Fahrschulen durchführen durften, und das sehen nicht nur wir sehr kritisch, sondern das sieht unter anderem auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts sehr kritisch. Es werden sehr viele verfassungsrechtliche Bedenken angeführt, weil die Novelle eben so punktgenau auf den ÖAMTC und auf den ARBÖ zugeschnitten ist und alle anderen vom Geschäft ausschließt.

Die Begründung für dieses Vorhaben finden wir auch noch ganz besonders absurd, nämlich dass die Verbreiterung des Angebots zur Förderung umweltfreundlicher Ver­kehrsträger und einer nachhaltigen Mobilität beiträgt, und das stimmt einfach so nicht. Darum können wir hiezu unsere Zustimmung leider nicht geben.

Zum Tagesordnungspunkt 19, zur Novelle des Kraftfahrgesetzes: Dabei geht es um ein Zukunftsthema, nämlich um das automatisierte Fahren im Straßenverkehr, also um selbstfahrende Autos, in denen sich die Fahrerin beziehungsweise der Fahrer während der Fahrt gemütlich zurücklehnen kann und die Arbeit dem Bordcomputer überlässt. Das ist sicherlich die Zukunft des Autofahrens. Da wollen wir uns ja Innovationen und Forschung auf keinen Fall verschließen. Für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Österreich kann es ja auch ein sehr wichtiger Zukunftszweig werden, um gerade mit In­novationen zukunftsstark zu werden.

Wogegen wir uns jedoch in dieser Novelle auf jeden Fall stellen, ist, dass sie rein in­dustriepolitisch gestaltet ist. Sie ist in Sachen Sicherheit verantwortungslos, und zwar so­wohl in Bezug auf Verkehrssicherheit als auch in Bezug auf Datensicherheit. Der Haupt­grund, warum wir dagegen stimmen, ist der, dass im Gesetz überhaupt nur sehr wenig


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite