hat. Daraufhin gab es eine Präsidiale, aber der Antrag an sich war abgestimmt. Das Einzige – was richtig ist –: Das Ergebnis ist nicht verkündet worden. Aber Abstimmung ist unserer Ansicht nach Abstimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
19.04
Präsident Mario Lindner: Frau Fraktionsvorsitzende! Ich habe festgestellt, dass der Antrag ordnungsgemäß eingebracht wurde. Ich habe abstimmen lassen, aber ich habe nicht festgestellt, ob die Stimmeneinhelligkeit beziehungsweise -mehrheit beziehungsweise die Stimmengleichheit oder -minderheit vorliegt, und das hätte ich feststellen müssen. (Zwischenrufe bei der FPÖ und Gegenrufe von ÖVP und SPÖ.)
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich wiederhole mich noch einmal: Ich habe nicht die Stimmeneinhelligkeit, -mehrheit, Stimmengleichheit oder -minderheit festgestellt.
*****
Ich habe jetzt ein zweites Mal über diesen Antrag abstimmen lassen, und dieser Antrag ist mit Stimmenminderheit abgelehnt worden. Ich stelle daher fest, der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt. (Bundesrätin Mühlwerth: Das nehmen wir Freiheitliche nur unter Protest zur Kenntnis!)
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (17. FSG-Novelle) (1191 d.B. und 1210 d.B. sowie 9629/BR d.B.)
19. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (33. KFG-Novelle) (1192 d.B. und 1211 d.B. sowie 9630/BR d.B.)
Präsident Mario Lindner: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 18 und 19 der Tagesordnung.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Pfister. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Rene Pfister: So, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass wir das jetzt hinbringen.
Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates erweitert den Kreis der Berechtigten zur Durchführung von Perfektionsfahrten für die Klassen A1, A2 und A sowie der Motorradausbildungen im Rahmen des Stufenzuganges bei diesen Klassen. Diese Ausbildungen sollen außer von Fahrschulen auch von den Autofahrerklubs durchgeführt werden dürfen.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe weiters den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird.
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