BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 170

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te Fahrsysteme übertragen werden dürfen, wird in der Folge in entsprechenden Ver­ordnungen genau zu regeln sein. Grundsätzlich ist dieses Thema natürlich auch aus Sicht des Datenschutzes genau anzusehen.

Es geht um die Testsituation, die die Verwendung auf lange Sicht regelt. Das heißt, der Fahrer hat in Zukunft die Situation unter Kontrolle zu halten, er ist verantwortlich für das, was passiert. Und auch bei dem durch eine Ausnahmebestimmung möglichen automa­tisierten Einparken muss die Kontrolle vor Ort, auch wenn man sich außerhalb des Fahr­zeuges befindet, immer noch gegeben sein.

Wir werden vonseiten unserer Partei diesen zwei Novellen zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.17


Präsident Mario Lindner: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Junker. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


19.18.03

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mein Redebeitrag ist zum Führer­scheingesetz. Das Führerscheingesetz hat zwei positive Aspekte: Zunächst einmal im Zusammenhang damit, dass aufgrund der drohenden Klage der Europäischen Union wegen Vertragsverletzung die Berechtigung zum Fahren von unbesetzten Omnibussen mit C-Führerschein aufgehoben werden muss und dafür künftig der Busführerschein not­wendig sein wird. Die Übergangsregelung ist das Positive, denn alle, die vor dem 19. Jän­ner 2013 schon eine Berechtigung erhalten haben, verlieren diese nicht und können diese auch weiter ausüben.

Das zweite Positive ist die Sicherstellung für all jene, die ein sechsmonatiges Studium oder einen Schulbesuch im EU-Ausland absolvieren, bei einer Mehrphasenausbildung diese nicht mehr nachholen zu müssen.

Der Grund, warum diese Novelle überhaupt gemacht worden ist – und da muss man jetzt nicht wirklich bis drei zählen können, dass man es weiß –, war einfach der poli­tische Wille, die Autofahrerklubs bei den Perfektionsfahrten und bei der Dreiphasen­ausbildung zum Zug kommen zu lassen. In Wirklichkeit wird an der Ausbildung ja nichts verändert, es wird nicht mehr oder weniger, es wird aufgezeichnet, was die Fahrschu­len ja sowieso schon gemacht haben.

Wir reden immer über die Stärkung des ländlichen Raumes. Wo sind denn die Automo­bilklubs? – Die sind in den Ballungszentren. Die Fahrschulen im ländlichen Raum ver­lieren ihre Kunden; es gibt sowieso schon immer weniger Kinder auch im ländlichen Raum. Jugendliche machen meistens den Führerschein, denn sie wollen ja von A nach B kommen, und das nicht nur mit dem Fahrrad, und brauchen daher auch den Füh­rerschein für Mopeds. Die Fahrschulen müssen die Maschinen bereitstellen, sollten die Arbeitnehmer haben. Ich befürchte, dass dadurch unter Umständen – je nachdem, wo es ist – Arbeitsplätze verloren gehen werden.

Und zu argumentieren, dass es dadurch, dass das Automobilklubs machen können, zu mehr Verkehrssicherheit kommt, stimmt einfach nicht. Jeder Verkehrstote ist einer zu viel. Aber wir gefährden damit auch die Fahrschulen. Als ich gefragt habe, wer das be­stellt hat, damit wir diese Lieferung bekommen haben, hat es im Ausschuss geheißen: Es ist der politische Wille.

Und dem muss man einfach auch ins Auge sehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.20


Präsident Mario Lindner: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Kollege.

 


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