BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 174

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Was jetzt die zweite, die KFG-Novelle betrifft, so möchte ich eines deutlich klarstellen: Selbstverständlich ist überlegt worden, ein sehr, sehr umfangreiches Gesetz zu ma­chen, um diese Verordnungsermächtigung sozusagen viel weiter zu fassen. Und das ist nicht von irgendwelchen Beamten im Ministerium, dem Minister oder sonst irgend­wem überlegt worden, sondern von einer unglaublich großen Gruppe von Stakehold­ern – über 140 Beteiligte in dieser Diskussion –, und am Ende war dann die Erkennt­nis: Es geht nicht.

Warum geht es nicht? – Die Vorgehensweise wird folgende sein: Es wird für jede Test­situation eine eigene Verordnung geben, das heißt, eine Verordnung für Abstandhalt­systeme, eine Verordnung für Spurhaltsysteme, eine Verordnung für Notbremssysteme und was immer es da alles gibt. Aufgrund dieser Verordnung werden dann Bescheide erlassen für diejenigen, die diese Dinge testen wollen. Aber wir wissen ja jetzt schon nicht, welche Arten von Tests es insgesamt geben wird. Wir haben beispielsweise ge­glaubt, das Hauptinteresse derer, die testen wollen, wird auf Autobahnen liegen. Dem ist nicht so. Es gibt auch einige, die auf Bergstraßen testen wollen oder im Stadtver­kehr. Also wenn man ein Gesetz allein mit Festlegung auf die Autobahn gemacht hätte, dann wären der Sinn und Zweck dieses ganzen Gesetzes schon wieder zu hinterfra­gen gewesen.

Das Zweite, was ich anmerken möchte, ist: Es geht dabei um Tests. Es geht nicht um lang dauernde Bewilligungen für privates Fahren, sondern es geht um Testsituationen. Und es geht um solche Testsituationen, wo stets der Fahrer, die Fahrerin die Endver­antwortung zu tragen hat. Es werden aufgrund dieser Gesetzesänderung keine Autos herumfahren, in denen niemand drinnensitzt. Es werden auch keine Autos herumfah­ren, bei denen in einer Unfallsituation die Endentscheidung ein Computer zu treffen hat. Nein, am Ende hat bei diesen Tests immer der Mensch, der drinnensitzt, die Entschei­dung darüber zu treffen, was geschieht. Und ich glaube, es ist auch wichtig, dass das in der Öffentlichkeit klargestellt wird.

Und das Dritte, geschätzte Damen und Herren, was ich auch noch ansprechen möch­te: Frau Bundesrätin Schreyer hat gemeint, der Datenschutz passt nicht. Was ist Da­tenschutz? – Beim Datenschutz geht es meines Erachtens darum, dass Private ihre Da­ten erstens gegenüber der Hoheitsgewalt und dann auch gegenüber anderen Privaten schützen. Ich glaube, so kann man fürs Erste zusammengefasst den Datenschutz be­schreiben.

Aber in diesen Testsituationen möchten mein Ministerium und ich vom kleinsten Fehler wissen. Da soll nichts vertuscht werden von denjenigen, die testen. Da soll von den großen Unternehmen nichts nicht bekannt gegeben werden. Bei Tests, geschätzte Da­men und Herren, brauchen wir keinen Datenschutz für die Unternehmen, die testen. Es ist genau das Gegenteil, was wir möchten. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Öffentlichkeit muss über jeden Fehler, der vorkommt, informiert werden. Die Öf­fentlichkeit muss auch über jeden Unfall informiert werden. Es kann nicht sein, dass da irgendjemand testet, dann geht das schief und keiner weiß etwas davon. Geschätzte Damen und Herren, bei diesen Testsituationen möchte ich die Datenschutzdebatte et­was anders führen, nämlich so, dass jeder Fehler, jedes Problem, jede Gefährdung von Menschenleben bekannt wird, damit auch eingegriffen werden kann, falls dem so ist.

Das ist im Prinzip die Novelle. Das war, was ich dazu anmerken wollte. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.37


Präsident Mario Lindner: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite