BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 175

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Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend eine 17. FSG-Novelle.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend eine 33. KFG-Novelle.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.37.5420. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (1741/A und 1212 d.B. sowie 9631/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl (den Vorsitz übernehmend): Wir gelangen nun zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lindinger. – Ich bitte um den Bericht.

 


19.38.05

Berichterstatter Ewald Lindinger: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Be­schluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte.

 


19.38.52

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Sehr geehrte Zuseher und Zuseherinnen hier und zu Hause! Der hier vorliegen­de Gesetzentwurf ist ja an und für sich sinnvoll. Es soll der Rahmen für die Erteilung von Außenlande- und Außenlandeabflugbewilligungen für Helikopter erleichtert werden, für die Umsetzung sind dann die Länder zuständig.

Es gibt zwar einige Punkte und einige Tatbestände, in denen dies sinnvoll und nötig sein kann, nämlich wenn es nicht möglich ist, zum Antragszeitpunkt die genaue Örtlich­keit anzuführen, zum Beispiel bei Bergungsflügen für Almviehkadaver, bei Lawinenbe­obachtungen und so weiter.

Die Novelle öffnet aber aus unserer Sicht mit ganz extrem offenen Formulierungen die­ser Zwecke die Tür viel weiter, als es sinnvoll ist. Und wir haben die Befürchtung, dass damit den Ländern weitgehend die Möglichkeit genommen wird, andere öffentliche In­teressen noch erfolgreich geltend zu machen, zum Beispiel den Naturschutz, Lärm­schutz oder den Emissionsschutz. Es schießt also nach unserer Einschätzung deutlich übers Ziel hinaus. Darum können wir hier nicht zustimmen.

 


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