Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend eine 17. FSG-Novelle.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend eine 33. KFG-Novelle.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (1741/A und 1212 d.B. sowie 9631/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl (den Vorsitz übernehmend): Wir gelangen nun zum 20. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lindinger. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Ewald Lindinger: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte.
19.38
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Zuseher und Zuseherinnen hier und zu Hause! Der hier vorliegende Gesetzentwurf ist ja an und für sich sinnvoll. Es soll der Rahmen für die Erteilung von Außenlande- und Außenlandeabflugbewilligungen für Helikopter erleichtert werden, für die Umsetzung sind dann die Länder zuständig.
Es gibt zwar einige Punkte und einige Tatbestände, in denen dies sinnvoll und nötig sein kann, nämlich wenn es nicht möglich ist, zum Antragszeitpunkt die genaue Örtlichkeit anzuführen, zum Beispiel bei Bergungsflügen für Almviehkadaver, bei Lawinenbeobachtungen und so weiter.
Die Novelle öffnet aber aus unserer Sicht mit ganz extrem offenen Formulierungen dieser Zwecke die Tür viel weiter, als es sinnvoll ist. Und wir haben die Befürchtung, dass damit den Ländern weitgehend die Möglichkeit genommen wird, andere öffentliche Interessen noch erfolgreich geltend zu machen, zum Beispiel den Naturschutz, Lärmschutz oder den Emissionsschutz. Es schießt also nach unserer Einschätzung deutlich übers Ziel hinaus. Darum können wir hier nicht zustimmen.
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