Einen weiteren Kritikpunkt haben wir noch gefunden, und zwar ist das § 10 bezüglich der Praktikabilität. Da geht es um Abflüge und Landungen von Fallschirmen und Paragleitern. Für das Starten und Landen von eben Fallschirmen und Paragleitern müssten die über das Grundstück Verfügungsberechtigten gesucht und kontaktiert werden.
Das ist jetzt in Wien, im Burgenland oder im niederösterreichischen Flachland vielleicht nicht so akut, wie es das zum Beispiel in Tirol ist. Ich habe mir dann genau angeschaut, wie diese Novelle zustande gekommen ist, nämlich durch einen Initiativantrag im Nationalrat. Und siehe da: Die beiden Antragsteller kommen aus Wien und aus Böheimkirchen! Da ist es eben vielleicht nicht so akut, da kommen Fallschirmspringer und Paragleiter nicht so häufig vor.
Aber gerade im Alpenraum ist das ein boomender Tourismuszweig! Ich stelle mir jetzt gerade vor, wie sich ein Niederländer beim Bauamt in der Gemeinde die Telefonnummern zu Grundstücken von zehn verschiedenen Bauern geben lässt, dort durchtelefoniert und anfragt, ob er von dort starten (Zwischenruf des Bundesrates Dörfler) und ob er dort landen darf. Es ist also einfach nicht praktikabel. Es ist nicht durchführbar, es ist nicht kontrollierbar. Ich glaube, ehrlich gesagt, dass das ein bisschen passiert ist, und ich würde Sie dazu auffordern, dass das repariert wird.
Mit diesem wunderschönen Bild von Paragleitern über den Tiroler Alpen möchte ich Sie auch seitens des Parlamentsklubs der Grünen in den Sommer entlassen und Ihnen einen schönen Sommer wünschen! – Danke schön. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
19.41
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für die Wünsche!
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Pfister. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: … Telemark, ja! – Bundesrat Pfister – auf dem Weg zu Rednerpult –: Telemark ist aber nicht Fallschirmspringen, das ist Skispringen!)
19.41
Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister! Herr Vizepräsident! Wir haben ja am Dienstag im Ausschuss auch darüber diskutiert. Ich habe mir das sehr genau gemerkt, Nicole: Du hast da eigentlich keine Anmerkungen gehabt, jetzt auf einmal die Wendung gemacht und gesagt, dass das doch nicht so toll ist, und jetzt seid ihr auf einmal dagegen. Zusammenfassend muss aber gesagt und festhalten werden, dass es bei diesem Gesetz um eine rechtliche Anpassung geht, damit kurzfristig erforderliche Abflüge und Landungen im öffentlichen Interesse auch außerhalb von Flugplätzen stattfinden können.
Wie all jene, die sich mit der Luftfahrt in Österreich beschäftigen, wissen, gibt es ja auch diesen Flugplatzzwang. Das heißt, alle, die fliegen oder in die Luft gehen, sollen an einem registrierten oder normierten Flugplatz den Ausgang nehmen und auch wieder dorthin zurückkommen. Natürlich ist das, wie du auch schon ausgeführt hast, nicht immer möglich. Auch Luftfahrzeuge oder Geräte, die sich in die Luft begeben, können das eine oder andere technische Problem haben. Die Schwierigkeit dabei ist nicht, dass man dann auf den Pannenstreifen auf einer Wolke fährt und wartet, bis der Abschleppdienst kommt, sondern die Schwierigkeit ist dann, für keine Gefährdung zu sorgen, nämlich dass man dieses Luftfahrzeug oder das Fluggerät auch wieder sicher auf den Boden bringt.
Ich glaube auch, dass damit die Länder diese Möglichkeit haben. Soviel ich weiß, ist es ja in Tirol auch so, dass die Landesrätin für Verkehr eine von deiner Fraktion ist, dass dies auch in Länderinteressen liegt und dass sie so auch die Möglichkeit hat, dies genau zu prüfen und die Bewilligung zu erteilen, dass es auch möglich ist, außerhalb von Flugplätzen Außenlandungen oder auch Abflüge zu genehmigen.
Ich glaube auch, dass genau dann, wenn diese Verantwortung Ländersache wird oder in die Hände der Länger gelegt wird, wir als Länderkammer das auch hier sehr wohl
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