BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 183

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Da ich von der SPÖ jetzt der letzte Sprecher bin, wünsche auch ich euch allen schöne Sommertage, und zeigt Zivilcourage! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundes­räten von ÖVP, FPÖ und Grünen.)

20.07


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Bevor der nächste Redner zu Wort gelangt, darf ich noch einen ehemaligen Kollegen im Bundesrat herzlich begrüßen. – Efgani Dönmez, herzlich willkommen im Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger aus Oberösterreich. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Die letzten zwei Redner sind Oberösterreicher!)

 


20.07.32

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Minister! Ho­hes Präsidium! Ich störe nur ungern die steirischen Festspiele, die hier heraußen be­gonnen haben. Ich kann meine tiefe innere Enttäuschung darüber, dass ich vom Herrn Vizepräsidenten nicht mit einem adäquaten Spitznamen begrüßt worden bin, verber­gen; wir werden darüber reden. Ich widerstehe der Versuchung, zu dieser Stunde tief­greifende juristische Ausführungen zum Immaterialgüterrecht zu machen, das ja an und für sich ein durchaus erotisches Rechtsgebiet ist. (Allgemeine Heiterkeit.)

Ich widerstehe allerdings nicht, wenn es darum geht, in einer entsprechenden Replik auf die Kritik seitens des Herrn Kollegen von der FPÖ, wir müssen die Verwaltung ver­einfachen, wir sollen dem Rechnungshof zuhören, zu reagieren. Gelegentlich tun wir das ja auch. Ich kann mich erinnern, dass der scheidende Rechnungshofpräsident in der „Pressestunde“ gesagt hat, von den 577 Vorschlägen, die der Rechnungshof ge­macht hat, hat die Bundesregierung die Hälfte umgesetzt. – Basses Erstaunen! Es gab also auch einmal Lob für die Regierung, und die Regierung hat wieder etwas umgesetzt.

Manchmal muss man Strukturen bereinigen. Wenn Teilrechtsfähigkeit und hoheitliche Rechtsfähigkeit nicht mehr zusammenpassen, dann kann man das auch wieder zu­sammenführen. Wenn wir der Meinung sind, dass geistiges Eigentum, geistige Schöp­fung, dass der Kreator und seine Kreation zu schützen sind, dann muss uns das auch hoheitlich etwas wert sein, das muss man einmal klar dazusagen, denn da gibt es zwei Schutzadressaten: Das eine ist eben der Kreator, das andere ist der Verwender.

Es ist auch für Klein- und Mittelbetriebe gar nicht so ohne, wenn sie heute versehent­lich in den Fettnapf einer Urheberrechtsverletzung oder einer Markenschutzverletzung hineintappen, ohne es zu wissen. Es ist die Aufgabe dieser Behörde, die wir schaffen, dass sie auch in aller Transparenz und Publikation allen sagt, was geschützt ist, schnell sagt, was geschützt ist, wobei man dazusagen muss, dass das Patentamt diesbezüg­lich bisher bereits eine sehr vorbildliche Behörde war.

Zu dieser Zusammenführung möchte ich zum Schluss noch eines sagen: Es gab eine Stellungnahme des Rechnungshofes zu dem Gesetz, das Sie jetzt hier unter Bezug­nahme auf den Rechnungshof kritisieren, in dieser hat er ganz klar gesagt: Das ist das, was wir wollten, es wird das umgesetzt, was wir vorgeschlagen haben!; daher ist mir die Kritik da eigentlich nicht ganz klar.

Ich glaube, dass der aufgesetzte Prozess zum Immaterialgüterkomplex zuerst eine or­dentliche Verwaltung schafft, die diesem boomenden Teil – bis hin zu Tomaten, Herr Kollege Vorredner – Rechnung trägt, und vielleicht muss dann das Rechtliche noch ein wenig nachgeschoben werden. Ich denke, die Regierung wird diese Strategie mit Si­cherheit fahren; wir müssen sie fahren. Es ist ein modernes und größer werdendes Rechtsgebiet, daher stimmt unsere Fraktion zu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

20.10

 


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