BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 33

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glaubt, da ist die Luft raus, nachdem das Thema schon im Nationalrat stundenlang debattiert worden ist. Jetzt, am Ende der Debatte, Gott sei Dank, in der zweiten Runde, ist dann doch noch ein bisschen Luft hineingekommen.

Ich möchte hier durchaus die Möglichkeit in Anspruch nehmen, mich auch noch dazu zu äußern. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.– Herr Kollege! Ich darf all jenen, die in ihren Redebeiträgen das Urteil des VfGH direkt oder indirekt als unver­ständlich tituliert haben, die Literatur, die hier im Haus, im Parlamentsshop, käuflich zu erwerben ist, sehr ans Herz legen. (Bundesrat Mayer: Man kann es ja diskutieren!) Das Buch heißt „Politik in Österreich“, ist von Dachs und Gerlich und im MANZ-Verlag erschienen. Leider ist die letzte Auflage aus dem Jahr 2002, es hat sich aber in dieser Frage nicht unbedingt etwas verändert. Sie können auf Seite 139 nachlesen, wie der VfGH in Österreich bestellt wird. Diesbezüglich schreiben Dachs und Gerlich: Selbst­verständlich ist der VfGH ein politisch beschicktes Organ.

Also bitte schön! Wer beschickt es denn? – Das sind interessanterweise jene Parteien, deren Vertreter hier heute vorgetreten sind und gemeint haben: Na ja, also das ist schon hinterfragenswert und diskutierbar. – Interessant ist: Es ist immer dann hinter­fragenswert und diskutierbar, wenn ein Urteil fällt, das einem selbst nicht gefällt. Wenn es ein Urteil ist, das vielleicht einen anderen politischen Bereich betrifft, der einen persönlich nicht tangiert, dann ist es natürlich okay. Dann muss man das einfach ohne Wenn und Aber zur Kenntnis nehmen. Das einmal nur dazu.

Der Herr Kollege von der ÖVP hat ja zuerst gemeint: Na ja, diese Kritik bezüglich der Wahlkarten sollte man nicht so übertreiben, die Freiheitlichen übertreiben wieder einmal, denn das ist ja nur diesmal aufgetreten, und der VfGH hat ja bei seiner Prüfung keine Manipulationen entdeckt.

Erstens, und das ist einmal klar und deutlich festzuhalten: Das war auch nicht der Prüfauftrag des VfGH, und er hat es auch nicht geprüft. Wer den Schriftsatz kennt und gelesen hat, und vor allem nicht nur gelesen, sondern auch verstanden hat, weiß, dass der VfGH darin dezidiert feststellt, dass dieser Vorwurf von ihm nicht geprüft wurde. Das als Beispiel zu nehmen und zu sagen: Die haben ja keine Manipulationen fest­gestellt!, ist nichts anderes … (Bundesrat Stögmüller: Ihr verkauft es aber so! Opferrolle!) – Herr Kollege, hören Sie zu! Es hat sich bewährt zuzuhören, danach können Sie kritisieren.

Wir wissen aus der Vergangenheit – und das können wir hier schon erwähnen –, dass die Wahlkarten immer wieder zu Problemen geführt haben. Ich darf Ihnen Hohenems im Jahr 2015 in Erinnerung rufen, Herr Kollege aus Vorarlberg: Was ist denn pas­siert? – Wahlkartenmanipulation! Zack, aufgehoben, Neuwahl, und auf einmal war es anders. Im Jahr 2010 in Unterrabnitz-Schwendgraben, der Ortsparteivorsitzende ist von einer politischen Partei, die auch in dieser zweiten Kammer vertreten ist – ich werde sie jetzt nicht namentlich nennen, weil ich nicht noch zusätzlich Öl ins Feuer gießen möchte –: Manipulation bei der Bürgermeisterwahl durch Wahlkarten. Im Jahr 2009, Dellach im Drautal: ebenfalls Manipulation durch Wahlkarten.

Das ist ja nichts Neues, und es ist auch nicht so, als hätte sich der VfGH in der Ver­gangenheit noch nie damit beschäftigt. Insofern ist es sehr interessant, dass gerade von der ÖVP heute zweimal oder zumindest einmal durchaus die Idee und Diskussion hinsichtlich E-Votings aufgegriffen wurde. Das ist etwas, worüber wir diskutieren sollten. Ich sage Ihnen aber auch gleich, dass das in der Vergangenheit nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa – und wir haben zumindest vergleichbare Wahlsysteme – zu großer Verunsicherung geführt hat.

 


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