Am 13. Dezember 2011 hat der VfGH in seinem Erkenntnis über die Aufhebung der ÖH-Wahl festgestellt, dass das E-Voting eines der Grundprobleme dafür dargestellt hat, dass diese Wahl nicht akzeptiert werden konnte, da die technischen Voraussetzungen, um nachvollziehbar zu machen, wer denn im Endeffekt die Stimme abgegeben hat, zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben waren. Wenn wir andere Systeme hätten, dann wäre es gut. Nur kann ich Ihnen aus persönlicher Erfahrung sagen: Ich habe an der Universität eine Seminararbeit zu genau diesem Problem verfasst. Und im Jahr 2014 war das auch laut Aussage des Herrn Stein aus dem BMI – den ich nämlich dazu interviewt habe – nicht möglich, oder zumindest gab es nicht die technischen Voraussetzungen dafür.
Prinzipiell sage ich Ihnen: Sowohl Finnland als auch die Bundesrepublik Deutschland als auch Norwegen haben ihre in diese Richtung gehenden Tendenzen wieder aufgegeben. Wenn Sie mit der Schweiz argumentieren, gebe ich Ihnen recht, da haben Sie völlig recht. In der Bundesrepublik Deutschland wurden die Wahlcomputer wieder aufgegeben. Norwegen hat es überhaupt eingestellt. Sie haben die rechtlichen Voraussetzungen mittlerweile so geändert, dass es nicht mehr möglich ist, E-Voting umzusetzen, obwohl sie schon E-Voting-Systeme im Land gehabt haben. Dasselbe gilt für Finnland. (Bundesrat Gödl: Estland?) Das sind auch nicht unbedingt Demokratien, in deren Zusammenhang man sagt: Na ja, das ist mit Uganda oder Simbabwe vergleichbar. – Das muss man auch einmal deutlich sagen. Also diese Leute beschäftigen sich schon auch damit. (Beifall bei der FPÖ.)
Und die größte Chuzpe, die ich heute hier gehört habe, war der indirekte Vorwurf, wie viel diese Wahl kostet und wer sie angefochten hat – Umkehrschluss: Wer sie angefochten hat, ist schuld daran, dass das so viel kostet. Es ist schon interessant, dass gerade hier am Rednerpult der zweiten Parlamentskammer dieser Vorwurf gemacht wird, einer Kammer, die jedes Jahr in unregelmäßigen Abständen zur Diskussion steht: Können wir die nicht einsparen? Brauchen wir die Leute dort überhaupt? Was kostet das überhaupt? Wäre es nicht gescheit, das überhaupt ersatzlos zu streichen?
Dass das von jemandem kommt, dessen Partei eine Regierungspartei ist, passt in jenes Bild, das es in regelmäßigen Abständen von verschiedenen Landesgruppen, sowohl von SPÖ- als auch ÖVP-Landeshauptleuten, gegeben hat – ich spreche deutlich –, die regelmäßig die Abschaffung des Bundesrates gefordert haben. Meines Wissens … (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Wie der Dörfler?! Der Dörfler hat gesagt, wir brauchen keinen Bundesrat! – Bundesrat Novak: Jetzt sitzt er da! – Unruhe im Sitzungssaal. – Präsident Lindner gibt das Glockenzeichen.) – Danke, Herr Vorsitzender, aber ich besitze die Kraft, mich hier durchzusetzen.
Meines Wissens gibt es einen Beschluss der ÖVP Salzburg, den Bundesrat ersatzlos zu streichen. Es kann gern der Vertreter der ÖVP Salzburg herauskommen und sagen, dass das nicht der Fall ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das sind schwerwiegende Dinge – und ich meine das so –, mit denen wir uns selbst ad absurdum führen. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja, aber das Interessante ist … (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja, ja, Herr Kollege! Ich werde Ihnen etwas sagen …
Präsident Mario Lindner: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß, dass sich Herr Bundesrat Jenewein selbst durchsetzen kann, aber der Lärmpegel wird so hoch, dass wir, speziell hier auf dem Präsidium, nichts mehr verstehen. Ich bitte, etwas leiser zu sein. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat Hans-Jörg Jenewein, MA (fortsetzend): Danke schön. Altbundeskanzler Schmidt hat einmal gesagt: Eine Parlamentsversammlung ist keine Veranstaltung, bei
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