BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 36

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Wir kommen nun zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

14.34.03Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

 


Präsident Mario Lindner: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 über den Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2016 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird, zu verle­sen, damit dieser entsprechende Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Beschlussfassung ermöglicht werden.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls:

„TO-Punkt 1: Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 – BPräsWG geändert wird (1814/A und 1257 d.B. sowie 9641/BR d.B. und 9642/BR d.B.)

Die Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen bringen den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begrün­dung Einspruch zu erheben, ein (Beilage 1/1).

Abstimmung: Der Antrag auf Erhebung eines Einspruches mit der beigegebenen Begründung (Beilage 1/1) wird abgelehnt.

Der Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäfts­ordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

14.36.42Einlauf

 


Präsident Mario Lindner: Ich gebe bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt vier Anfragen, 3170/J-BR/2016 bis 3173/J-BR/2016, eingebracht wurden.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 6. Oktober 2016, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

 


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