BundesratStenographisches Protokoll859. Sitzung / Seite 87

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Im Vorfeld dieser Gesetzeswerdung ist auch die Einbindung der Betroffenen besonders wichtig; das ist in diesem Fall geschehen. Es ist nicht überall selbstverständlich, im Vorfeld Kommunikation zu pflegen, Betroffene miteinzubinden – ob das in dem Fall die ÖH-Bundesvertretung, die Aktionsgemeinschaft und andere waren. Das ist sehr, sehr wichtig, und man kann für künftige Gesetzeswerdungen nur empfehlen, im Vorfeld vieles zu klären und viele miteinzubinden.

Einer der wichtigsten Eckpunkte, wie wir sie hier haben, ist also die Sicherung des Datenschutzes. Wir alle wissen, Datenschutz ist keine Selbstverständlichkeit, dazu muss man auch etwas beitragen. Gerade der Datenschutz ist in der heutigen Zeit eine äußerst sensible Sache, und dem wurde hier Rechnung getragen. Bei zweckwidriger Verwendung von Daten gibt es entsprechende Strafen, die massiv verschärft worden sind, und das ist auch gut so.

Ein weiterer Punkt ist die Wahlbeteiligung – diese betrug im Jahr 2015 26 Prozent –, dies muss natürlich zum Nachdenken anregen. Gerade die Fachhochschulen haben dieses Wahlrecht sehr wenig genutzt, und das ist eine Sache, der man sich stellen muss. Das ist keine Selbstverständlichkeit. So wurde also auch die Möglichkeit ge­schaf­fen, einen der beiden Wahltage vorzuziehen – auf Freitag oder Samstag, je nachdem –, um wieder einen zusätzlichen Anreiz zu geben und zum Wählen anzu­regen.

Im Rahmen der PädagogInnenbildung NEU gibt es die Möglichkeit der Wahlberechti­gung für Studierende eines an mehreren Bildungseinrichtungen gemeinsam eingerich­teten Studiums, an diesen Einrichtungen zu wählen. Es ist auch wichtig, neben der Einrichtung, wo man ursprünglich wahlberechtigt ist, auch an der zweiten Ausbildungs­stätte noch zusätzlich wählen zu können, um seine Meinung kundzutun. Das schafft wieder einen Anreiz, auch zur Wahl zu gehen.

Weiters sind Rechtsbereinigung und Rechtsklarheit bei der Zusammensetzung der Wahlkommissionen wichtig. Die Vereinfachung des Briefwahlprozesses muss über­haupt absoluten Vorrang haben, darf das Ganze nicht erschweren, sondern soll auch zusätzlich motivieren. Das Ganze hört sich vielleicht nicht so spektakulär an, ist aber ein wichtiger Baustein in der Bildungspolitik. Wir werden der Gesetzesvorlage natürlich zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.05


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte.

 


14.05.49

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Das vorliegende Bundesgesetz basiert auf den Ergebnissen der verpflichtend vorge­sehenen Evaluierung des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 und der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 durch das Bun­desministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, und zwar durch spezielle Evaluierungsworkshops mit den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsit­zen­den der Wahlkommissionen, welche für die Organisation der ÖH-Wahlen an den einzelnen Bildungseinrichtungen zuständig sind. Daraus ergaben sich verschiedene erforderliche Adaptionen und Ergänzungen.

Im Wesentlichen umfasst die Neuregelung folgende Bereiche: erstens die Klärung der Wahlberechtigung für Studierende, die im Rahmen der PädagogInnenbildung ein gemeinsam eingerichtetes Studium an zwei Bildungseinrichtungen belegen; zweitens die Behebung aktueller Probleme der Briefwahl als Vorsorge im Sinne einer Abwen-


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