BundesratStenographisches Protokoll859. Sitzung / Seite 89

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

habe herausgehört, dass Kollege Raml diese Arbeit auch durchaus schätzt, dort geht nach wie vor auch das meiste Geld hin.

Die politische Arbeit der Vertretung der Studierenden auf Bundesebene in der Öffent­lichkeit, in den Medien und gegenüber dem Ministerium halten wir aber auch für ganz wichtig und auch entsprechend unterstützenswert, und die sollte auch weiterhin stattfinden. Sie ist aber eindeutig der geringere Part der finanziellen Absicherung.

Eine Sorge ist in dieser Hinsicht noch bei den ÖH-Vertretern zurückgeblieben, das ist die Möglichkeit – die jetzt besteht – vonseiten der Universität, bei Veranstaltungen Beiträge und auch Kautionen einzuheben. Hier wird die gelebte Praxis zeigen, inwieweit daraus ein Willkürinstrument vonseiten der Universität entsteht oder ob das in einem entsprechenden Rahmen gehandhabt wird. Da, denke ich, wird man sehen, wie sich das weiterentwickelt, aber wir hoffen, dass keine Willkürakte stattfinden.

Wir werden dem Gesetz gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

14.13


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


14.13.55

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Gospa president! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Gospod zvezni sekretar! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Drage kolegice in kolegi! Ich möchte das noch einmal betonen, was du gesagt hast, liebe Heidelinde: Es ist wichtig, dass die Studenten und Studentinnen eine starke, entsprechend unterstützte und bestens ausgestattete politi­sche Interessenvertretung haben, und das ist die ÖH. Die ÖH ist keine selbsternannte Interessenvertretung. Ich glaube, unser Ziel muss es sein, diese zu stärken und niemals zu schwächen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Im heutigen Gesetz geht es darum, Änderungen und Anpassungen durchzuführen, um für einen korrekten Ablauf der ÖH-Wahl, die 2017 stattfindet, zu sorgen, Rechtsklarheit zu schaffen und Rechtsbereinigung vorzunehmen. Ich möchte nicht mehr ins Detail dieses Gesetzes eingehen – das haben Frau Kollegin Grimling und auch Herr Kollege Saller hervorragend gemacht –, ich möchte aber zwei oder drei Punkte betonen, die für mich wichtig sind.

Ich bin voll dafür und meine ganze Kraft geht dahin, dass auch berufstätige Studenten und Studentinnen wählen dürfen, denn bis dato war es so, dass, wenn die Wahl am Dienstag und Mittwoch stattgefunden hat und sie gearbeitet haben, sie ihrem demokratischen Recht nicht Folge leisten konnten, das heißt, sie durften nicht wählen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.) Sie konnten nicht wählen, und das ist meiner Meinung nach eine Schwächung der Demokratie. Es ist unbedingt notwendig, dass das geän­dert wird.

Vielleicht noch einen Satz zur Einhebung des ÖH-Beitrages: 70 Cent für die Unfall- und Haftpflichtversicherung. – Das ist ein Schutz für die Studierenden, das sind 70 Cent, die einen Schutz für Studenten und Studentinnen bedeuten. Vielleicht noch dazu, wie das restliche Geld verteilt wird, weil du das auch erwähnt hast, liebe Heidelinde: Von diesem restlichen Geld – das muss man auch betonen – wird ein Sozialfonds finan­ziert, ein Sozialfonds für Studentinnen und Studenten, die in Not geraten, sich zum Beispiel in einer problematischen Wohnsituation befinden oder die Versorgung der eigenen Kinder nicht mehr gewährleisten können. Es ist wirklich wichtig, dass diesen Studenten und Studentinnen geholfen wird. Das Geld wird nicht nur einfach so verteilt, für diesen Sozialfonds gibt es ganz klare Richtlinien.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite