BundesratStenographisches Protokoll859. Sitzung / Seite 91

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unterschiedliche Ansichten, wie sehr man sich gesellschaftspolitischen Themen widmet und wie sehr die mit der Arbeit an den Hochschulen selbst zu tun haben. Darüber ist beispielsweise im Zusammenhang mit den Ereignissen bei „Uni brennt“ wunderbar debattiert worden. Da gab es Menschen, die der Meinung waren, dass es total gut ist, dass man Obdachlose ins Audimax der Universität holt und dort betreut. Andere – damals sogar eine Vielzahl – haben da keinen besonders großen Zusammenhang zur studentischen Interessenvertretung feststellen können. Da gibt es also durchaus ein Spannungsfeld.

Im Kern geht es um die aktive Mitwirkung im Rahmen der Mitbestimmung an den österreichischen Hochschulen, und die gibt es ja nach wie vor. An dieser sollte man auch nicht rütteln, denn das macht unter anderem die Universitäten aus. Wir haben mit dem UOG 1975 nach der Öffnung der Hochschulen 1968 und in den frühen Sieb­zigerjahren auch eine Mitbestimmung bekommen. Die hat sich bewährt, so wie sich übrigens die Mitbestimmung im Bereich der Sozialpartnerschaft in bestimmten Be­reichen sehr bewährt hat. Seither ist an den Hochschulen neben der Professorenschaft auch die Assistentenschaft und Studentenschaft miteingebunden.

Mit dem Universitätsgesetz 2002 hat man die Rektorate und die Universitätsräte sehr gestärkt, um im Rahmen der Autonomie vernünftige Managementstrukturen einzu­führen. Die Dualität dieser Strukturen im Zusammenwirken mit den drei Gruppen an den Hochschulen funktioniert perfekt, und daran sollte man nicht rütteln. Für ein gelebtes gemeinsames Gestalten der Hochschulen macht es Sinn, dass die Studentenschaft in all diese Dialoge miteinbezogen wird. Daher meine politische Bewertung: Daran sollte man nicht rütteln. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

14.23

14.23.11

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.23.397. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2016 betreffend Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits (1253 d.B. und 1264 d.B. sowie 9651/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir kommen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Köck. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


14.24.29

Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucher! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Be­schluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2016 betreffend Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

 


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