BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 58

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Beer. – Bitte.

 


12.16.50

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Sehr geschätzte Abgeordnete! Kollege Herbert, ein Satz hat mich sehr berührt: Die FPÖ wird auf die Beamten schauen. (Bundesrat Herbert: Werden wir, Herr Kollege!) – Ihr habt schon auf sie geschaut, denn das Ganze hat eigentlich mit der Änderung des Pensionsrechts der Beamten begonnen. Ich will jetzt nicht danach fragen, wer es erfunden hat, aber ihr wart daran maßgeblich beteiligt. So kam es auch dazu, dass die Menschen, nachdem es Durchrechnungszeiten oder Teildurchrechnungszeiten für die Beamten gegeben hat, gesagt haben: Ja wieso werden mir die Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr nicht angerechnet?

In der Privatwirtschaft ist das ganz normal, gang und gäbe, und so kam es zum ersten Urteil des Obersten Gerichtshofes. Daraufhin hat also die Regierung versucht, dieses Erkenntnis umzusetzen. Es geht dabei nicht um Einsparungen, sondern eigentlich nur um Mehrausgaben. Wenn wir dieses Erkenntnis so umgesetzt hätten, wie du es dir wünscht, Kollege Herbert, dann hätte der österreichische Staat auf einmal 3 Milliar­den € mehr an Ausgaben gehabt.

Es ist gar keine Frage, dass Gewerkschafter und Personalvertreter versuchen, in diesen Bereichen für die Bediensteten etwas herauszuholen, und die Regierung hat versucht, dass keiner der Bediensteten mehr Geld und auch keiner weniger Geld bekommt. Das hat zu einer Schwierigkeit geführt: Wenn man das eins zu eins umgesetzt hätte, hätten die niedriger Eingestuften erheblich an Geld verloren und die höher Eingestuften eine Begünstigung erfahren. Daher hat man ein neues Besol­dungsrecht gemacht. Dieses Besoldungsrecht hat auch vorgesehen, dass die Men­schen, sollten sie Einbußen erleiden, eine Ausgleichszulage bekommen. Das hat wie­der bedeutet, dass keiner schlechter oder besser gestellt war.

Daraufhin kam es jetzt beim letzten Mal zu einer Eingabe beim Verwaltungsgerichts­hof, der das natürlich ein bisschen anders als der Verfassungsgerichtshof sieht. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis den Vorrückungsstichtag de facto gestrichen und dazu gesagt (Bundesrat Herbert: Es soll die Verfahrensordnung in Kraft treten, die bis …!) – vor der Besoldungsreform, richtig! (Bundesrat Herbert: Die alten gesetzlichen Bestimmungen sind anzuwenden! Das hat er gesagt!) –, es wird ganz einfach das Gehalt, das man vor der Besoldungsreform gehabt hat, heran­gezogen. So einfach ist das. (Bundesrat Herbert: … Vordienstzeiten berechnen!) Das heißt also: keine Einsparungen, sondern nur das Verhindern von Mehrausgaben.

Ihr könnt aber gerne irgendetwas ausarbeiten, bei dem wir die 3 Milliarden € herein­bekommen: Vielleicht wieder einmal ein paar Steuern erhöhen? (Bundesrätin Mühlwerth: Na, vielleicht spart’s halt einmal! – Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Also das ist jetzt das Stichwort, auf das ich gewartet habe, denn ihr wollt immer einsparen und somit bei den Beamten einsparen! Das heißt, wir werfen die Beamten auf null zurück – aber bitte. (Bundesrat Herbert: Im Gegenteil! Irgendeiner muss ja den Job machen!) – Ja, aber ihr solltet euch schon überlegen, was man wirklich machen kann und nicht immer nur kritisieren! Du hast in dem Fall heute hier Halbwahrheiten verbreitet. (Weitere Zwi­schenrufe bei der FPÖ.)

Jedenfalls ist es so, dass aufgrund dieser neuen Novelle das Erkenntnis des Ver­waltungsgerichtshofes umgesetzt wird. Da es aber wiederum die Möglichkeit zu klagen gibt, ist das natürlich möglich, außer es werden Einzelverträge gemacht, dann sind immer nur Einzelpersonen betroffen und nicht ein ganzes Schema.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite