BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 59

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Zu deiner Aussage, dass ausgegliederte Bereiche von dem nicht betroffen waren. (Ruf bei der FPÖ: Die ÖBB teilweise!) – Die ÖBB sind keine Bundesbeamten (Bundesrat Herbert: Waren sie aber!) – Nein, das waren sie nie! Sie waren keine Bundesbeamten, sie haben immer Einzelverträge gehabt, und alle Bundesbediensteten, die ausgeglie­dert sind, waren davon betroffen.

Es gibt ja auch nicht nur ein einziges Schema im Bundesdienst, es gibt verschiedene: die Justizwachebeamten, die Polizei, Post- und Fernmeldewesen, Beamte der allge­meinen Verwaltung, die waren alle sowohl von den Pensionsreformen als auch von der Überleitung betroffen. (Bundesrat Herbert: … hat’s nicht betroffen! Für sie gelten die besseren Bedingungen!) – Nein, wie gesagt! – Als du gekommen bist, habe ich dich sehr geschätzt, weil ich immer der Meinung war, dass du ein wirklich großes Wissen in diesem Bereich hast, aber da hast du entweder keine Zeit gehabt, dich genau zu informieren, oder du machst es absichtlich.

Jedenfalls versuchen wir, mit diesem Gesetz, mit dieser Novelle weiterhin für die Bediensteten ein gerechtes System zu erarbeiten und den Forderungen der Gerichtshöfe nachzukommen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.23


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Frau Staatssekretärin Mag. Duzdar ist zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


12.23.24

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Muna Duzdar: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder des Bundesrates! Es liegt Ihnen das Besoldungs­rechts-anpassungsgesetz vor. Es handelt sich in der Tat um die Sanierung der Besol­dungsreform 2015, die in Kraft getreten ist. Lassen Sie mich nur vorausschicken, dass ich Verständnis dafür habe, dass es im Zusammenhang mit der Materie auch erheb­liche Nachfragen gibt! Es ist wirklich so, dass wir es hier mit einer sehr komplexen Materie zu tun haben, die im Zusammenhang mit Altersdiskriminierung steht und die uns mittlerweile seit vielen, vielen Jahren begleitet.

Es ist schon gesagt worden, dass es am 9. September 2016 das Erkenntnis eines Höchstgerichtes gegeben hat. Der Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass diese Besoldungsreform gesetzwidrig und daher nicht anwendbar ist.

Zur Vorgeschichte darf ich ausführen, dass es auf europäischer Ebene im Jahr 2000 eine EU-Antidiskriminierungsrichtlinie gegeben hat und der Europäische Gerichtshof auf Grundlage dieser EU-Antidiskriminierungsrichtlinie im Jahr 2009 in seinem Urteil zur Auffassung gelangt ist, dass die Vordienstzeitenanrechnungen im öffentlichen Dienst altersdiskriminierend seien. Er bezieht sich dabei auf das System, dass Schul- und Ausbildungszeiten vor dem 18. Lebensjahr, also vor dem 18. Geburtstag, nicht als Vordienstzeiten angerechnet wurden, solche nach dem 18. Lebensjahr jedoch schon. Daher ist damals der EuGH zu dieser Auffassung gelangt.

Wir haben im Jahr 2015 im Zuge der Besoldungsreform versucht, den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes zu entsprechen, und ein neues Gehaltssystem geschaffen, in das alle Bundesbediensteten übergleitet wurden.

Man hat also nicht jeden Einzelnen neu berechnet, weil die Gefahr bestanden hätte, dass viele Gewinner und Verlierer erzeugt würden, sondern einfach auf einen fak­tischen Überleitungsbetrag abgestellt. Im Zusammenhang mit dieser Besoldungsreform wurden auch die Bestimmungen zum Vorrückungsstichtag außer Kraft gesetzt.

Daraufhin hat der Verwaltungsgerichtshof gesagt: Das kann der Gesetzgeber nicht so gemeint haben. Man könne nicht alle Gesetzesbestimmungen außer Kraft setzen, weil man ansonsten nicht in der Lage sei, Gehaltsbestandteile vor dem Februar 2015 zu


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