BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 60

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überprüfen und zu berechnen. Er kommt zur Schlussfolgerung, dass in unmittelbarer Anwendung des Unionsrechts den Bediensteten drei Jahre an Vordienstzeiten anzurechnen sind.

Das hätte eine massive budgetäre Belastung für die Republik zur Folge. Um eben diese finanziellen Belastungen abzuwenden – das kann man ja auch offen und ehrlich so sagen –, wurde schnellstmöglich eine Sanierung erarbeitet. Es geht nicht um Einsparungen, es geht darum, Mehrkosten und Mehrausgaben, wie sie richtigerweise von Bundesrat Beer angesprochen wurden, abzuwenden.

Wir stehen jetzt vor der Situation, dass wir nun die Besoldungsreform aus dem Jahr 2015 sanieren und auf die Argumente des Verwaltungsgerichtshofes eingehen, der juristisch eine Regelungslücke festgestellt hat, die wir nun zu schließen versuchen. Wir stellen daher explizit klar, dass die Regelungen zum Vorrückungsstichtag weder auf laufende noch auf künftige Verfahren anzuwenden sind. Damit gibt es auch keinen Interpretationsspielraum mehr.

Ich betone und erwähne es nochmals: Ziel dieser Regelungen ist es – offen gestan­den –, die erhebliche finanzielle Belastung in Milliardenhöhe von der Republik abzu­wen­den und dies zu versuchen, ohne dass es zu Verlusten bei einzelnen Bediensteten kommt.

Wir mussten schnell reagieren, weil es sonst zu einer massiven Ungleichbehandlung der Bediensteten gekommen wäre. Ich ersuche um Verständnis, dass wir hier eine schwierige Situation haben. Wir haben eine schwierige Sachlage und wollen keine Verlierer produzieren. Deshalb war es notwendig, diese Sanierung vorzunehmen. Ich kann Ihnen sagen, dass ich als Staatssekretärin für den öffentlichen Dienst eine sehr hohe Wertschätzung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes habe, wir da aber in einer sehr schwierigen Sachlage sind und ich dahin gehend um Verständnis und Zustimmung ersuche. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.28


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bevor wir in der Debatte fortfahren, darf ich in unserer Mitte recht herzlich Herrn Bundesminister Dr. Brandstetter begrüßen. – Herz­lich willkommen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


12.28.51

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Staatssekretärin! Wenn man sich diesen Gesetzwerdungsprozess, die Geschichte dieser Regelung an-schaut, ist es schon ziemlich zum Verzweifeln. – Ich beneide Sie nicht um diese Übernahme, Frau Staatssekretärin. – Wir haben die Reparatur der Reparatur der Reparatur, und wieder ist es sehr zweifelhaft, ob die Sache rechtlich hält. Ausgehend von einem EuGH-Urteil 2009 kam es zum ersten Sanierungsversuch 2010. Er war wieder nicht EU-rechtskonform; dann kam die Systemumstellung im Jahr 2014; im Mai 2015 wurde eine erste Änderung durchgeführt, dann eine zweite Änderung, im Dezember 2015 die dritte. Im Juni, Juli 2016 kam die nächste und jetzt eine weitere.

Nach dieser Serie des Scheiterns, der Probleme und des Versuches, das politisch auszuverhandeln – aber so eine Lösung muss natürlich auch rechtlich halten –, hat die Opposition beantragt, eine Begutachtung durchzuführen, um vielleicht nach einer solchen Begutachtung besser durchzublicken oder das auch entsprechend abzu-sichern. Dies wurde schlicht und einfach mit der Begründung: Da kennt sich eh nie­mand aus, ein konstruktiver Beitrag könnte da ja auch gar nicht kommen!, abge­lehnt.

 


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