BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 87

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haben werden, in manchen Bereichen nicht noch mehr Probleme aufzeigen wird. Wir sind wirklich bestrebt, aktuelle Zahlen permanent in unsere Entscheidungsfindungen und in unsere Gegenmaßnahmen einfließen zu lassen. Das tun wir.

Abschließend: Wir haben aus diesem Bericht die Lehren gezogen und die Maßnahmen gesetzt, die man aufgrund dieses Berichts in meinem Bereich ziehen musste.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Geduld, und Sie können sich weiterhin (in Richtung Bundesminister Sobotka blickend) auf die wachsame Sicherheits­partner­schaft verlassen, meine Damen und Herren! – Danke. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der Grünen.)

14.16

14.17.16

 


Präsident Mario Lindner: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.17.207. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. November 2016 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), die Nationalrats-Wahlord­nung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert sowie das Volksbegehrengesetz 2018 und das Wählerevidenzgesetz 2018 erlassen werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2017) (1809/A und 1298 d.B. sowie 9653/BR d.B. und 9658/BR d.B.)

 


Präsident Mario Lindner: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Seeber. – Ich bitte um die Berichterstattung.

 


14.17.50

Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 10. November 2016 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsge­setz 1989 geändert sowie das Volksbegehrengesetz 2018 und das Wählerevi­denzgesetz 2018 erlassen werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2017).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 15. November 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mario Lindner: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Todt. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


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