BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 88

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14.19.05

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolle­ginnen und liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bundesrat beschäf­tigt sich heute mit einer Wahlrechtsreform, die im Großen und Ganzen aus zwei Blöcken besteht. Einerseits wird endlich in Österreich ein Zentrales Wähler­register eingerichtet. Meiner Ansicht nach war dieser Schritt schon längst überfällig, wurde aber im Zusammenhang mit der direkten Demokratie längere Zeit blockiert. Aus Ländersicht ist es zu begrüßen, dass dieses Zentrale Wählerregister so offen gestaltet wird, dass es ebenfalls den Ländern und Gemeinden für die Erstellung des Zentralen Wählerre­gisters bei ihren Wahlen zur Verfügung steht – auch wenn Wahlgrundsätze von jenen des Bundes abweichen, wie das beispielsweise in Niederösterreich und im Burgenland der Fall ist.

Damit wird ebenfalls eine Forderung der Enquete-Kommission „Stärkung der Demo­kratie in Österreich“ umgesetzt, was mich als Mitglied dieser Kommission besonders freut.

Andererseits dient die Wahlrechtsreform 2017 auch dem Umstand, dass überhaupt Wahlen im Sinne des Judikats des VfGH zur Bundespräsidentenwahl gültig durch­geführt werden können. Dies beginnt bei der Übergangslösung bezüglich der Wahl­karten: Da wird auf die Wahlkarten-ohne-Laschen-Lösung zurückgegriffen, die den Schönheitsfehler hat, dass außen am Wahlkuvert Name, Geburtsdatum und die Unterschrift des Wahlberechtigten zu sehen ist.

Der Verfassungsausschuss hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich festgehalten, dass dies nur eine Übergangslösung ist und im Zuge der großen Wahlrechtsreform eine Alternative gefunden werden soll, die den hohen Ansprüchen datenschutz­politischer Überlegungen genügt, aber auch ohne Mängel produziert werden kann.

Durch die Auflösung des Bezirks Wien-Umgebung in Niederösterreich wurde eine Ände­rung der Regionalwahlkreiseinteilung nötig. Weiters wird die schon für die Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember 2016 beschlossene Bestimmung, wonach Wahlkuverts von den Wählern selbst oder – auf deren Wunsch – auch vom Wahlleiter in die Wahlurne eingeworfen werden können, auf alle Wahlen als anwendbar erklärt. Schließlich wird noch die Zuhilfenahme von Hilfspersonal durch Wahlbehörden einer präzisen Regelung unterworfen.

Diese Wahlrechtsreform wird ausdrücklich auch von jenen Menschen begrüßt, die Wahlen durchzuführen haben. Ein Oberamtsrat aus dem Burgenland meint dazu, dass er Wahlkarten sehr gut und sehr praxisnahe findet und dass die Wahlbeisitzer weiter Angelegenheit der Parteien bleiben sollen. Er hat auch einige andere Anmerkungen gemacht, die dann bei der großen Wahlrechtsreform berücksichtigt werden müssen. Ich freue mich auf die Diskussion, die es dann geben wird.

Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratischen Bundesrätinnen und Bundesräte werden aus den genannten Gründen dieser Vorlage die Zustimmung erteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.23


Präsident Mario Lindner: Nun ist Herr Bundesrat Mayer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


14.23.22

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehr­ter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, an und für sich könnte man jetzt sagen, Kollege Todt hat alles vorweggenommen. Danke, auch wir stimmen gerne zu. – Aber ein paar Sätze kann man noch anfügen. (Bundesrätin Mühlwerth: Das wäre


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