ist, gelingt es, diese Aufgaben optimal zu erfüllen und die mittelfristige Finanzierung zu sichern. Laut dem aktualisierten Rahmenplan 2017 bis 2022 werden in dieser Periode 15,2 Milliarden € in den Ausbau der Infrastruktur investiert.
Es wird aber nicht nur Geld für eine gut ausgebaute Infrastruktur ausgegeben, es geht, wie gesagt, auch um ein stabiles gesellschaftliches Umfeld sowie um gut ausgebildete Arbeitskräfte. Wir können zwar nicht direkt Arbeitsplätze schaffen, aber wir können die besten Voraussetzungen für eine gut ausgebaute Infrastruktur und damit auch für qualifizierte Arbeitsplätze schaffen. Ziel dieser Investitionsoffensive sind kürzere Fahrzeiten, mehr Kapazität im Personen- und Güterverkehr, mehr Sicherheit und mehr Barrierefreiheit.
Ich denke, auch das Geld, das in die Bereiche Bahnhofsmodernisierung, Park-and-Ride-Anlagen, WLAN und Lärmschutz investiert wird, kommt den Bürgerinnen und Bürgern direkt zugute. Das sind Investitionen für die Bürgerinnen und Bürger, und daher wird meine Fraktion heute auch die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Schreyer.)
10.09
Präsident Mario Lindner: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte, Frau Bundesrätin.
10.10
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuseherInnen hier und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich spreche auch zu Tagesordnungspunkt 2, zum Vorbelastungsgesetz, und darf sagen, wir werden diesem in der Form heute nicht zustimmen, und das aus mehreren Gründen.
Eingangs möchte ich mich der Kritik meiner Vorredner, der Herren Poglitsch und Krusche, anschließen. Es ist wirklich sehr, sehr unbefriedigend, wenn im Ausschuss keine Auskunftsperson anwesend ist, weder eine VertreterIn vom Verkehrsministerium noch eine vom Finanzministerium, und auch heute der Herr Verkehrsminister und der Herr Finanzminister nicht anwesend sind. Eigentlich betrifft das aber auch stark das Bundeskanzleramt, vor allem die wirkungsorientierte Folgenabschätzung.
Es ist schon einige Male erwähnt worden, dass sich die Ermächtigung durch das vorliegende Gesetz nur auf Zuschüsse zu Investitionen bezieht, die bis 2022, also nur in den nächsten sechs bis sieben Jahren, getätigt werden. Wir beschließen eine Ermächtigung über 34 Milliarden € für diese Investitionen, die dann in den nächsten 30 oder 50 Jahren zurückgezahlt werden. Das ist also nur für die Investitionen der nächsten sechs bis sieben Jahre. Noch weitere 9 Milliarden € beschließen wir für den laufenden Betrieb und die Instandhaltung bis inklusive 2022, also auch für die nächsten sechs bis sieben Jahre. Wir beschließen also Vorbelastungen in Höhe von 43 Milliarden € – wirklich unglaubliche Summen! Die letzte Rückzahlung wird im Jahre 2071 erfolgen. Ich wäre dann 94 Jahre alt, vielleicht erlebe ich es noch. (Heiterkeit des Bundesrates Stögmüller.)
Ich möchte gleich mit unserem Lob anfangen: Verbessert hat sich nämlich im Vergleich zum Vorjahr der Umstand, dass die Transparenz in gewissen Bereichen ein bisschen besser geworden ist. Die Ministerratsberichte sind jetzt auch für die Fraktionen öffentlich zugänglich, sodass wir sie in unsere Bewertung miteinfließen lassen können.
In vielen anderen Bereichen ist aber auf unsere Kritik überhaupt nicht eingegangen worden. Es fehlt in extrem vielen Bereichen an Transparenz, an Nachvollziehbarkeit, wie auch schon im Vorjahr und im Jahr 2014, zum Beispiel im Bereich Gendergerechtigkeit. Wir haben zur Qualität der Erläuterungen, zur Qualität der wirkungsorientierten Folgenabschätzung dafür, dass es um 43 Milliarden € geht, nur ganz wenige Unterlagen
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