BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 30

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7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche So­zialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wer­den (1349 d.B. und 1430 d.B. sowie 9675/BR d.B.)

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (1431 d.B. sowie 9676/BR d.B.)

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden (1432 d.B. sowie 9677/BR d.B.)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden (1354 d.B. und 1439 d.B. sowie 9678/BR d.B.)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Heeresentschä­digungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Bundesgesetz über die Gewäh­rung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen Landsmann­schaften Österreichs, das Sozialministeriumservicegesetz und das Bundesbehin­dertengesetz geändert werden (1342 d.B. und 1447 d.B. sowie 9679/BR d.B.)

 


Präsident Mario Lindner: Nun gelangen wir zu den Punkten 6 bis 11 der Tagesord­nung.

Berichterstatterin zu diesen Punkten ist Frau Bundesrätin Anderl. – Bitte um die Be­richterstattung.

 


15.20.02

Berichterstatterin Renate Anderl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine So­zialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-So­zialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Arbeitslosenversi­cherungsgesetz 1977 geändert werden sowie ein Alterssicherungskommissions-Gesetz erlassen wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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