BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 39

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Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächstem darf ich Herrn Bundesminister Stöger das Wort erteilen. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


15.53.23

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich freue mich, dass wir hier heute über entscheidende Verbesserungen in unserem Pensionssystem berichten dürfen und dass Sie heute auch die entsprechenden Beschlüsse fassen. Es ist schon vieles ausgeführt worden. Für mich ist es sehr erfreulich, dass man erkennt, dass die Pensionen für die Menschen in Österreich so wichtig und entscheidend sind.

Ich wiederhole: Wir haben ein Viertel der österreichischen Bevölkerung seit 60 Jahren pünktlich mit Einkommen versorgt. Das österreichische Pensionssystem stärkt und si­chert pünktlich das Einkommen für ein Viertel der österreichischen Bevölkerung. Daher ist es so wichtig, dass wir dieses Pensionssystem stärken, und mit den heutigen Ent­scheidungen stärken wir es. – Danke dafür! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Zweitens geht es um die Frage: Wie erhöhen wir Pensionen? – Ich gebe zu – Bun­desrat Hammerl hat das auch gesagt –, da kann man es nicht richtig machen. Ich hätte hier gerne die Diskussion geführt, wenn wir uns für ein anderes Modell entschieden hät­ten.

Was haben wir getan? – Die Bundesregierung hat sehr klar gesehen, dass die Er­höhung für dieses Viertel der Bevölkerung 0,8 Prozent, entsprechend der Inflation, aus­macht. Und wir wissen – das ist leider so –, dass die Pensionen im Median-Bereich bei gut 1 000 € liegen. Das heißt, die Menschen, die Pensionen beziehen, haben im Durch­schnitt keine hohen Pensionen. Und wenn wir jetzt eine Umverteilung innerhalb der Gruppe der Pensionisten hätten machen wollen, dann hätte man bei uns in – na, ich sage es nicht, ich spare es mir –, dann hätte man diese gar nicht machen können, weil selbst jene, die hohe ASVG-Pensionen beziehen, höchstens 2 500 oder 2 700 € Pen­sion haben. Sie haben deshalb diese Pension, weil sie 40 Jahre dieses Einkommen erzielt und sich einen Ersatz für dieses Einkommen durch ihre Leistung erarbeitet ha­ben und deshalb auch eine entsprechende Pension bekommen.

Das heißt, wir sichern den Lebensstandard der Menschen, die sich diesen erarbeitet haben. Daher haben wir uns entschieden, die 0,8 Prozent für alle zu geben und einen Pauschalbetrag, der den Beziehern der untersten Einkommen viel nützt und den Be­ziehern höherer Einkommen weniger, aber die werden es auch verkraften. So haben wir den Beitrag geleistet, dass diese auch die entsprechende Erhöhung bekommen.

Ich sage jetzt zwei Dinge dazu. Wir haben die Beträge erhöht – nicht für Politiker, diese bekommen keine Erhöhung, sondern wir haben die Pensionserhöhung, den Hunderter, für ASVG-Pensionen, für Beamtenpensionen und für die Kriegsopfer- und Sozialent­schädigungspensionen bestimmt. Das ist heute Thema. Ich hätte gerne gewusst, mit welchem Gesetz wir irgendetwas bei den Politikern getan hätten. Wir haben auch nichts bei Sonderpensionen getan, sondern ausschließlich bei ASVG-Pensionen, GSVG-Pensionen, Pensionen aus der bäuerlichen Sozialversicherung, also aus der gesetzli­chen Pensionsversicherung, und bei Beamtenpensionen, denn auch die Beamten, die ihr Leben lang im Dienst der Öffentlichkeit gestanden sind, haben sich – so wie alle an­deren ASVG-Versicherten – eine Pensionserhöhung verdient.

Wir haben einen zweiten Schritt gesetzt: die Aufwertung der Pensionskommission. Durch die Reduzierung der Zahl der Mitglieder in der Pensionskommission haben wir den Ge­nerationen-Sozialpartnern mehr Stimme gegeben, insbesondere auch der Jugend, weil es ganz entscheidend ist, dass sich die heutige Jugend schon damit auseinandersetzt, wie wir langfristig dieses Pensionsmodell sichern können.

 


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