Die zweite Grundlage dieser Republik ist, dass es Menschen gibt, die vertrieben worden sind, aus welchen Gründen auch immer. Menschen haben zu irgendeinem Zeitpunkt entschieden, ihre Heimat zu verlassen, weil dort Zustände vorgeherrscht haben, die wir, die wir unter schönen Lebensbedingungen leben, nicht einmal nachvollziehen können; nicht einmal nachvollziehen können wir, was diese Menschen dort erlebt haben. Dass diese Erfahrung auch einen Raum hat, in dem das benannt wird, das halte ich für wichtig, und ich sage das sehr deutlich. Das ist das, was wir heute beschließen, diesen Raum wird die Zweite Republik diesen Menschen geben.
Ich bedanke mich bei allen, die einen kritischen Blick darauf werfen. Es ist gut so, dass man einen kritischen Blick darauf hat, aber mir als Mitglied der österreichischen Bundesregierung ist es wichtig, sehr klar zu sagen, wir wollen den Raum geben, aber wir wollen den Nazis keinen Raum geben. – Ganz einfach, ganz klar, das ist mir wichtig. (Allgemeiner Beifall.)
16.39
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nunmehr nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, die über die einzelnen Punkte getrennt erfolgt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Oder? – Herr Zelina stimmt nicht mit. Dann ist es die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist wieder die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
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(Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8 siehe bitte S. 65.)
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Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden.
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