BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 50

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Die zweite Grundlage dieser Republik ist, dass es Menschen gibt, die vertrieben wor­den sind, aus welchen Gründen auch immer. Menschen haben zu irgendeinem Zeit­punkt entschieden, ihre Heimat zu verlassen, weil dort Zustände vorgeherrscht haben, die wir, die wir unter schönen Lebensbedingungen leben, nicht einmal nachvollziehen können; nicht einmal nachvollziehen können wir, was diese Menschen dort erlebt ha­ben. Dass diese Erfahrung auch einen Raum hat, in dem das benannt wird, das halte ich für wichtig, und ich sage das sehr deutlich. Das ist das, was wir heute beschließen, diesen Raum wird die Zweite Republik diesen Menschen geben.

Ich bedanke mich bei allen, die einen kritischen Blick darauf werfen. Es ist gut so, dass man einen kritischen Blick darauf hat, aber mir als Mitglied der österreichischen Bun­desregierung ist es wichtig, sehr klar zu sagen, wir wollen den Raum geben, aber wir wollen den Nazis keinen Raum geben. – Ganz einfach, ganz klar, das ist mir wichtig. (Allgemeiner Beifall.)

16.39

16.40.03

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nunmehr nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die einzelnen Punkte getrennt erfolgt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezem­ber 2016 betreffend ein Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Oder? – Herr Zelina stimmt nicht mit. Dann ist es die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist wieder die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenom­men.

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(Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8 siehe bitte S. 65.)

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Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. De­zember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsge­setz 1957 und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. De­zember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz und das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden.

 


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