BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 57

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eine dauerhafte Einrichtung für die Zukunft sein sollten, denn das beste Energieforum ist das Energiesparen, und dabei hilft nun einmal die thermische Sanierung sehr. Wir sanieren im Jahr 60 000 Wohnungen. Im Vergleich zur BRD hat Österreich einen um ein Drittel niedrigeren CO2-Ausstoß – das wurde heute schon erwähnt. Ich denke, dass es vielleicht bei den Einfamilienhäusern Probleme geben könnte, denn wenn wir uns das Förderprogramm anschauen und die Wohnbauförderung auf Landesebene betrach­ten, die an sehr strenge umweltpolitische Standards gebunden ist, dann zeigt sich, dass die Sanierungen dort rückläufig sind. Wir haben außerdem noch die Wohnbauinvesti­tionsbank, wir haben den Sanierungsscheck; die Mittel sind – wenn ich das richtig gele­sen habe – rückläufig gewesen, wobei die Mittel aber in weiterer Folge nicht ausge­schöpft wurden.

Es wird auch über die finanzielle Ausstattung der Ministerien gesprochen, und ich den­ke doch, dass Wirtschaftsministerium und Umweltministerium gemeinsam mit 45 Millio­nen € und den weiteren 100 Millionen €, die – wie der Herr Bundesminister heute schon gesagt hat – mit dem neuen Finanzrahmengesetz nach Verhandlungen mit dem Finanz­ministerium auf dem Weg sind, sehr gut für die Zukunft aufgestellt sind.

Ich komme noch einmal auf die Einfamilienhäuser zurück, mit denen ich begonnen ha­be: Mit diesen 60 Millionen €, die zur Verfügung stehen, können wir 1 000 Einfamilien­häuser fördern, und das ist auch gut so. Angesichts dessen, dass sich die erdölexpor­tierenden Länder wieder gefunden haben, der Ölpreis wieder steigt, insofern die För­derquote gesenkt wird und dadurch die Energiekosten steigen, gehen diese Anreize ge­nau in die richtige Richtung.

Im Zusammenhang mit dieser Novelle des Umweltförderungsgesetzes ausdrücklich zu begrüßen – das hat Dr. Brunner auch schon gesagt – sind die Maßnahmen zur Er­neuerung beziehungsweise Sanierung der Wasserversorgungsanlagen, der Abwasser­entsorgungsanlagen, der Schlammbehandlungsanlagen, und zwar jener, deren Baube­ginn vor 40 Jahren war. Damals hat es noch keine Förderung dafür gegeben, und erst jetzt hat es die Siedlungswasserwirtschaft erfreulicherweise geschafft, dass das in Zu­kunft anders sein wird. Das Ganze muss man als Erfolgsprojekt betrachten, denn seit 1959 wurden dort 58 Milliarden € investiert.

Jetzt sagt aber eine Studie, dass in Zukunft von uns Gemeinden 5 Milliarden € im Be­reich der Trinkwasseranlagen und 9 Milliarden € im Bereich der Abwasseranlagen bis 2021 investiert werden müssen, also insgesamt 14 Milliarden €. Jeder weiß – ich kom­me aus dem Mölltal, das von der Abwanderung der Bevölkerung sehr hart betroffen ist –, bei uns in Kärnten müssen letztendlich die Gemeinden und die Kommunen das alles bereitstellen und finanzieren und sind natürlich auf die Unterstützung des Bundes angewiesen, keine Frage. Was passiert, ist, dass wir bei den Sitzungen – leider Gottes immer zu Weihnachten – die Gebühren erhöhen müssen – wie auch bei uns –, und das kommt bei den Menschen nicht gut an, denn die wenigen Menschen, die noch auf dem Land leben, müssen diesen Kanal – das sage ich jetzt einmal unter Anführungszei­chen – „bezahlen“.

Ich möchte deswegen als Bürgermeister einer Nationalparkgemeinde etwas aufgreifen, das Sie, Herr Bundesminister, gesagt haben, nämlich dass es möglich wäre, auch Mi­nisterien oder Teilbereiche von Ministerien auf das Land abzusiedeln. Wir haben bei uns – jetzt nenne ich speziell unsere Gemeinde – ein Nationalparkzentrum, in dem zwei Drittel des Hauses leer stehen, und eine kleine Abteilung des Umweltministeriums unterzubringen würden wir schon schaffen. Vielleicht sollten wir einmal darüber nach­denken, ob wirklich alles in Wien oder in den Landeshauptstädten angesiedelt sein muss. – So viel zum Thema ländlicher Raum; eine Schnellzugstation hätten wir auch noch dazu.

Es ist schade, Kollege Längle, dass die Freiheitlichen wegen der acht Tage Begutach­tungsfrist nicht mitstimmen; Sie stimmen nur deswegen nicht mit, weil das Gesetz als


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