solches in der Administration nicht so gemacht wurde, wie Sie sich das vorstellen; der Inhalt ist aber vorhanden. Schlussendlich werden Sie, die Freiheitlichen, als diejenigen übrig bleiben, die gegen die Umweltförderung, gegen die Klimaschutzpolitik und gegen ein lebenswertes Österreich gestimmt haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten von ÖVP und Grünen.)
11.34
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte, Frau Bundesrätin.
11.34
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte ZuseherInnen hier und zu Hause! Eingangs nur ganz kurz: Wir teilen die Kritik der Freiheitlichen an der kurzen Begutachtungsfrist – das sollte die Ausnahme sein, auf keinen Fall zur Regel werden –, aber wir werden zustimmen, weil wir die Inhalte gut finden, wenn auch nicht weitreichend genug. Es ist schon noch genug Luft nach oben, aber es geht in die richtige Richtung, und von daher stimmen wir sehr gern zu.
Wir haben es von den Vorrednern schon gehört: Die vorliegende Regierungsvorlage enthält im Wesentlichen vier Punkte. Es sind Maßnahmen aus dem Energieeffizienzgesetz, es ist die Verlängerung der gesetzlichen Grundlage für die thermische Sanierungsoffensive bis ins Jahr 2018. Es wird aber eben nicht die Höhe der Mittel preisgegeben, sondern es ist nur eine formale Anpassung, dass es auch im kommenden Jahr generell Maßnahmen zur thermischen Sanierung geben kann. Bei der Höhe, wie viel das im Endeffekt dann werden wird, sind wir uns selbst noch nicht ganz sicher.
Der dritte Punkt sind kleine Anpassungen in der Siedlungswasserwirtschaft, und der vierte Punkt, auf den ich hauptsächlich eingehen möchte, sind Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer in Österreich im Zuge der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Ziel dabei ist es, die Gewässer in Teilschritten – bis 2015, 2021, 2027 – dem guten oder sehr guten Zustand beziehungsweise dem guten oder sehr guten Potenzial zuzuführen. Für die Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind von 2007 bis 2015 insgesamt 140 Millionen € an Fördermitteln bereitgestellt worden.
Für 2016 hat es vom Bund keine Fördermittel gegeben, und auch für den Rest der zweiten Planungsperiode bis 2021 gibt es bis dato noch nichts. Wie die Maßnahmen zur Verbesserung der hydromorphologischen Situation der Fließgewässer bis 2021 beziehungsweise dann bis 2027 finanziert werden sollen, ist also noch völlig ungeklärt. Im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes beschließen wir hier, wie Kollege Brunner bereits erklärt hat, dass die liegen gebliebenen Mittel der ersten Förderperiode komplett ausgeschöpft werden sollen, und das sollen sie natürlich auch. Ich glaube, das sind wahrscheinlich 2 bis 4 Millionen €, die von den 140 Millionen € übrig geblieben sind. Angesichts der Herausforderungen, die noch vor uns liegen, ist das nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein.
Im Entwurf des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans sind die derzeitigen Fakten und die Aufschlüsselung der Evaluierung, was sich von 2009 bis 2015 getan hat, enthalten, und da ist enorm viel Aufholbedarf gegeben. Nur 39,5 Prozent, also nicht einmal 40 Prozent der Fließgewässer in Österreich sind in gutem oder sehr gutem ökologischen Zustand.
Wir werden, wie gesagt, zustimmen, damit die Ausschöpfung der Mittel, die übrig geblieben sind, möglich wird, aber es ist einfach wirklich dringend notwendig, die Mittel auch fortzuschreiben. Wir haben im Nationalrat dazu einen Antrag eingebracht, der leider abgelehnt worden ist. Ich möchte daher dringend an Sie appellieren, da etwas zu
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