BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 59

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tun, und Sie wissen ganz genau, da braucht es etwas, das passiert nicht von alleine. Das ist einfach irrsinnig wichtig, nicht nur mir.

Ich bin Gewässerbiologin, mir ist der ökologische Zustand wirklich sehr wichtig, mir ist es wichtig, dass unsere Flüsse und Bäche nicht komplett verbaut sind, dass sie nicht als begradigter Schlauch durch die Landschaft schneiden, aber – und da sind wir wie­der beim Klimathema – ich sage jedem, dem der ökologische Zustand prinzipiell eher egal ist: Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie vor allem in der Hydromorpho­logie – die Hydromorphologie ist alles, was Begradigungen, Verbauung, Querbauwerke betrifft – ist ein riesiger Faktor im Hochwasserschutz, und genau diesen ökologischen Hochwasserschutz brauchen wir dringend, um eben Klimawandelfolgen abzufedern. Die Hochwässer in den letzten Jahren haben uns schon einen kleinen Vorgeschmack da­rauf geboten, was da auf uns zukommen wird.

Es ist eine Win-win-Situation im Interesse von Mensch und Natur, wir werden da sehr gern zustimmen. Abschließend möchte ich ganz kurz noch einmal für mehr Mittel plä­dieren. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

11.38


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat He­ger. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


11.38.52

Bundesrat Peter Heger (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseher! Die Änderung des Umweltförderungsgesetzes und die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für Ener­gieeffizienz – so kurz und so prägnant liest sich dieser Tagesordnungspunkt; dahinter steht aber sehr viel.

Das oberste Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, Synergien zu nutzen. Ich weiß, Sie alle, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wissen, dass Energie und Umwelt in einem direkten, in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Damit wird aber auch deut­lich, dass beide Begriffe im selben Atemzug zu nennen sind, es sind absolut gleichbe­rechtigte Begriffe. Deshalb sehe ich es auch als überaus positiv an, dass die Energie­effizienzförderung in den Bereich des Umweltförderungsgesetzes aufgenommen wurde.

Mir ist aber auch vollkommen klar, dass es immer wieder Kritikpunkte geben wird – das hat sich ja auch im Ausschuss und bei den Vorrednern gezeigt –, insbesondere was das Thema der Begutachtungsfrist und deren Länge, aber auch was einzelne inhaltli­che Punkte der vorliegenden Gesetzesänderungen betrifft.

Ich nehme für meine Fraktion zur Kenntnis, dass die Begutachtungsfrist eine kurze war. Wir begrüßen diese Gesetzesänderung aber dennoch ausdrücklich, weil sie Verbesse­rungen im Bereich der Umweltförderungen im Inland mit sich bringen wird. Es ist wich­tig, dieser Gesetzesänderung im Sinne eines ressourcenschonenden und energieeffi­zienten Arbeitens eine möglichst breite Zustimmung zu erteilen. Es wird damit nämlich weiterhin möglich sein, innovative Projekte zu fördern – innovative Projekte, die uns Schritt für Schritt weg von der fossilen Energie hin zur erneuerbaren Energie führen; und jeder Schritt, auch wenn er noch so klein ist, ist ein wichtiger und ein wertvoller.

Eines ist aber auch klar: Es liegt an uns selbst, ressourcenschonend mit Energie umzu­gehen. Es sind immer die kleinen Dinge des Lebens, die in der Summe eine große Aus­wirkung haben, denn eigentlich ist die beste und billigste Energie die, die man gar nicht erst verbraucht. Die heutige Gesetzesänderung ist für mich deshalb auch ein Zeichen von großem Weitblick, damit auch die nächsten Generationen eine realistischere Aus­sicht auf eine lebenswerte Umwelt vorfinden. Daran sollten wir auch beim Abstimmen denken.

 


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