BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 60

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Meine Fraktion wird der Änderung des Umweltförderungsgesetzes zustimmen, denn wir beschließen heute auch, dass die Umweltförderung in verschiedensten Bereichen erhöht wird. Es betrifft dies etwa die Bereiche der thermischen Sanierung und der Sied­lungswasserwirtschaft. Ich möchte speziell den Bereich der Siedlungswasserwirtschaft ansprechen, weil dies ein Erfolgsprojekt seit 1959 ist, in das bereits 58 Milliarden € in­vestiert wurden, um die Bevölkerung mit Trinkwasser zu versorgen und die Abwässer ent­sprechend entsorgen zu können.

Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung haben einen großen Gesamtinvesti­tionsbedarf. Im Bereich der Abwasserbeseitigung werden es bis 2021 – das haben wir schon gehört – rund 9 Milliarden € sein, die die Gemeinden werden aufbringen müs­sen, damit sie auch die derzeit gegebenen hohen Versorgungsstandards gewährleisten können. Als Obmann eines Abwasserverbands möchte ich auch festhalten, dass es im­mer, auch wenn es um Verbandsstrukturen geht, die Gemeinden sind, die für die In­frastruktur in den Gemeinden zuständig und verantwortlich sind und daher auch immer als Kommune die finanzielle Last zu tragen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Schluss noch auf einen Punkt hinweisen, mit dem wir uns in den nächsten Jahren ebenfalls beschäftigen werden: Es geht nicht nur um die Fördermittel für die Kommunen, denn wenn die Fördermittel nicht ausgezahlt werden, müssen die Bürger dementsprechend mit Gebühren belastet wer­den, sondern es geht auch um die ländliche Entwicklung und um die Aufrechterhaltung der Infrastruktur, da es noch immer Gemeinden mit Abwanderungstendenzen gibt. Da­rüber hinaus wird uns in den nächsten Jahren auch noch die Verordnung zur EU-Was­serrahmenrichtlinie beschäftigen, und sie wird uns anhalten, Umweltförderungen ent­sprechend zu adaptieren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Stimmen Sie heute für eine Verbesserung der Um­weltförderung, stimmen Sie für eine Verbesserung im Bereich der Klimaschutzpolitik, und stimmen Sie damit für lebenswerte Gemeinden in Österreich! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.44


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun gelangt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupp­rechter zu Wort. – Bitte.

 


11.44.22

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich darf beim Vorredner anknüpfen: Ich freue mich, dass der Begriff des lebenswerten Öster­reich heute sehr oft benutzt wurde, vor allem auch vom Koalitionspartner sehr intensiv benutzt wurde. Auch das Schlusswort, das wir jetzt soeben gehört haben, war wirklich ein sehr gutes. Vielen herzlichen Dank! Sie haben mir, Herr Bundesrat Heger, da wirk­lich aus dem Herzen gesprochen.

Die beste Energie – das ist ein Zitat von Ihnen, Herr Bundesrat Heger – ist die, die wir nicht verbrauchen. Ich möchte das noch ergänzen: und die, die wir selber produzieren, und vor allem die, die wir effizient nützen und einsetzen. Wenn wir jährlich immer noch um 12 Milliarden € Energie vor allem aus fossilen Energieträgern zukaufen müssen, die­se Energie aber selbst erzeugen könnten, dann ist klar, in welche Richtung wir gehen müssen. Es sind die beiden Bundesländer Niederösterreich und das Burgenland, die uns als Best-Practice-Modelle vorzeigen, in welche Richtung es gehen muss. Ich den­ke, daran können wir uns wirklich orientieren.

Sie haben, Herr Bundesrat Heger, auch richtig gesagt, dass es sehr oft die Gemeinden sind, die im Bereich des Klimaschutzes und der Umweltförderung Vorreiter sind und wirklich sehr viel weitergebracht haben.

 


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