BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 80

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

naten das Normengesetz auf den Weg gebracht haben, dem wir auch die Zustimmung gegeben haben.

Bei diesem Normengesetz allerdings waren explizit sämtliche Regelungen für die elek­trotechnischen Normen ausgenommen, das heißt, man hat bereits zu diesem Zeitpunkt gewusst, dass es da eine eigene Gesetzesvorlage geben wird. Frau Kollegin von den Grünen, natürlich gebe ich Ihnen recht. Man könnte jetzt, wenn man das oberflächlich betrachtet, fragen: Wofür brauche ich ein paralleles Normenwesen für die Elektrotech­nik? Wofür brauche ich zwei getrennte Datenbanken? Wofür brauche ich zwei eigene Geschäftsordnungen, eine zweite Schlichtungsstelle für diesen Bereich, natürlich auch die Normungsbeiräte?

Auch ich habe mir das mit den Normungsbeiräten sehr genau angeschaut. Natürlich stellt sich die Frage, ob aus den diversen Bereichen tatsächlich – so, wie es jetzt im Vor­wort zu diesen Erklärungen dargestellt ist – auch Fachleute der Elektrotechnik entsandt werden. Das ist aber keine neue Erfindung. Zu bemerken ist auch, dass es im Ver­gleich zum bestehenden Beirat natürlich nicht weniger Beiräte geworden sind. Es stellt sich auch für mich die Frage, warum zwei Universitäten vertreten sein müssen – die TU Graz und die TU Wien können jeweils einen eigenen Beirat stellen.

All das sollte man aber auch unter realistischen Bedingungen betrachten. Meine Vor­redner haben es schon ein bisschen angedeutet: Was wir nicht vergessen dürfen, ist, dass die Elektrotechnik einen Großteil unseres Lebens bestimmt. Dazu zähle ich jetzt noch gar nicht das Handy, weil das ja abgesehen von der Tatsache, dass eine Batterie drinnen ist, nicht wirklich mit Elektrotechnik zu tun hat; es fällt eher unter die Kommu­nikationstechnik.

Was wir aber übersehen und was wir nicht mehr spüren, sind sämtliche Sicherheitsein­richtungen, die wir tagtäglich benutzen, indem wir heute Elektrogeräte bedienen, die Schutz­spannungsverkleidungen haben, die Schutzklasse 2 entsprechen, die schutzisoliert sind, bei denen wir davon ausgehen, dass uns nichts mehr passieren kann. Man kann heute die Schwiegermutter nicht mehr um die Ecke bringen, indem man den Föhn in die Ba­dewanne wirft. Das funktioniert nicht, weil die Sicherheitseinrichtungen, die wir seit vie­len, vielen Jahren haben – und auf die können wir in Österreich auch stolz sein – das auch tatsächlich verhindern, nämlich der FI-Schutzschalter. (Zwischenruf bei der ÖVP. – Zwi­schenruf des Bundesrates Novak.) – Na ja, da hat es ja ganze Kriminalfälle gegeben.

Faktum ist, dass das Bereiche sind, die in Österreich nicht nur über das normale Nor­menwesen geregelt sind, geschätzte Damen und Herren, sondern die Gesetzeslage sind. Das heißt, jedes Elektrounternehmen, das heute eine Hausinstallation durchführt, richtet sich nicht nur nach Normen und Richtlinien, so wie im Maschinenbau, sondern nach sicherheitstechnischen Vorgaben, für deren Einhaltung es haftet. Wenn es die nicht einhält, steht es im Kriminal. Da gibt es dann kein Zivilverfahren, sondern da wird der Staatsanwalt eingeschaltet und man wird wegen Fahrlässigkeit verknackt.

Das bedeutet, dass wir in Österreich mit dieser Normengesetzgebung, die wir in die­sem Bereich haben, trotz aller EU-Harmonisierungsbedürfnisse, die es gibt – das möchte ich dazusagen –, wie in vielen anderen Bereichen seit vielen Jahrzehnten richtungs­weisend sind. Die Normen sind eben tatsächlich Sicherheitseinrichtungen, damit wir ru­hig leben, damit wir einen Straßenlaternenmasten angreifen können, ohne Angst ha­ben zu müssen, dass wir tot umfallen, und sonstige Dinge machen können, die wir heute ja gar nicht mehr so zur Kenntnis nehmen.

Das bedeutet für uns: Wir haben seit vielen, vielen Jahren Sicherheitsstandards einge­richtet, die wir über das Elektrotechnikgesetz auch zum Gesetz erhoben haben, in vie­len Bereichen durch die Normierung unterstützt. Diese muss mit allen Dingen, die von außen kommen, natürlich harmonisiert werden, ist aber trotz dieser im ersten Augen­blick vielleicht überbordenden Verwaltung eine, die man gutheißen soll und kann.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite