Innovationsführerschaft zu führen, entscheidend mitbeeinflussen. – Vielen herzlichen Dank dafür.
Zu den anderen Punkten, die von dir angesprochen wurden, Reinhard, was unsere Innovationstätigkeit betrifft – das muss in diesem Rahmen auch gesagt werden –: In der Analyse von vor ein paar Jahren mag das stimmen, aber was all die angesprochenen Punkte betrifft – den Wissenstransfer, das Ausgründen aus Universitäten und Forschungseinrichtungen hinaus –: Da sind in den letzten eineinhalb Jahren so viele Akzente gesetzt worden wie zuvor jahrzehntelang nicht. Es ist uns gelungen, über eigene Ausgründungs-Fellowships, sogenannte Spin-off-Fellowships bei den Universitäten die notwendigen Mittel dafür zur Verfügung zu stellen, und einen eigenen Fonds, der diese Projekte, wenn sie erfolgreich ausgegründet haben, finanzieren soll. Wir haben vor eineinhalb Jahren in Österreich vier Wissenstransferzentren errichtet, die sich ausschließlich diesem Thema widmen.
Ja, das braucht ein bisschen Zeit, das wirkt nicht von einem Monat auf den anderen, aber das wird sich in den nächsten Jahren auswirken. Das sind genau die Dinge, die man vielleicht jahrzehntelang in der Republik vernachlässigt hat, die aber genau jetzt passieren.
Das heißt, es ist unredlich, zu sagen, es passiert dort nichts. Es mag die Diagnose aus der Vergangenheit stimmen, aber redlich und sachlich ist, wenn man sich auch wirklich mit den Dingen, die die Bundesregierung macht, auseinandersetzt und feststellt, dass in den letzten Monaten und eineinhalb Jahren sehr viel passiert ist. Diese Dinge kann man erst ex post in zwölf, 18, 24 Monaten evaluieren. An den Taten muss man sich messen lassen und nicht, so wie bei euch, an den Worten.
Ich wünsche trotzdem, weil das unsere letzte Zusammenkunft vor Weihnachten ist, allen Bundesräten und dem Präsidium ein frohes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr und eine gedeihliche Zusammenarbeit im Sinne der Republik im Jahr 2017. – Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
13.40
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich darf im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen diese Glückwünsche erwidern: Auch Ihnen ein paar ruhige Stunden zu Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
Mir liegen nun zu Tagesordnungspunkt 9 keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2017 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Finanzausgleichsgesetz 2005, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Umweltförderungsgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden und das Bedarfszuweisungsgesetz aufgehoben wird (1332 d.B. und 1393 d.B. sowie 9669/BR d.B. und 9687/BR d.B.)
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