BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 91

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden – HOG-Vereinbarung (1364 d.B. und 1394 d.B. sowie 9688/BR d.B.)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuerge­setz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Verrechnungspreisdo­kumentationsgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsor­ganisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, die Abgabenexekutions­ordnung, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Trans­parenzdatenbankgesetz 2012, das Stabilitätsabgabegesetz und das Versicherungs­steuergesetz 1953 geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2016 – AbgÄG 2016) (1352 d.B. und 1392 d.B. sowie 9670/BR d.B. und 9689/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir kommen zu den Punkten 10 bis 12 der Tages­ordnung, und ich darf in unserer Mitte unseren Finanzminister Dr. Schelling begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter zu diesen Tagesordnungspunkten ist Herr Bundesrat Mag. Lindner. Ich bitte um die Berichte.

 


13.43.28

Berichterstatter Mag. Michael Lindner: Sehr geehrte KollegInnen! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrtes Präsidium! Ich berichte zu Tagesordnungspunkt 10: Be­richt des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezem­ber 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2017 er­lassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Finanzausgleichsgesetz 2005, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Umweltför­derungsgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Bundes­pflegegeldgesetz geändert werden und das Bedarfszuweisungsgesetz aufgehoben wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 11: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden – HOG-Vereinbarung.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 12: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend das Abgabenänderungsgesetz 2016.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite