BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 92

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Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


13.45.08

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Damen und Herren! In dieser Debatte sind drei Tagesordnungspunkte zusammengefasst, über die ich in gestürzter Reihen­folge sprechen möchte. Ich beginne mit dem Thema Bankenabgabe, setze mit dem The­ma Haftungsobergrenze fort und komme dann, soweit es noch geht, noch zum Thema Finanzausgleich, das mein Kollege Krusche fortsetzen wird.

Zur Bankenabgabe: Offiziell, im Gesetz, heißt sie Stabilitätsabgabe, im Volksmund heißt sie aber Bankengabe. Es sollte dem Gesetzgeber zu denken geben, wenn er mit sei­nen Begrifflichkeiten in der Öffentlichkeit nicht durchkommt. Es ist nun einmal keine Stabilitätsabgabe, denn sie hat zur Destabilisierung des Wirtschafts- und vor allem des Finanzstandortes Österreich, in erster Linie natürlich Wien als Residenzstadt, beigetra­gen.

Die Bankenabgabe kommt aus der Immobilienkrise alias Finanzkrise. Sie wurde 2011 eingeführt, und zwar limitiert bis 2017. Sie ist jetzt praktisch ein Jahr früher obsolet ge­worden und stark reduziert worden. Nun sollen die Banken von ihrem Obolus, von ih­ren Tributzahlungen – denn das ist ja eigentlich keine Steuer, es sind Tributzahlun­gen – befreit werden, soweit wie möglich. Die Abgabe verschwindet ja nicht, wie oft fälsch­lich in den Medien gesagt worden ist, sie wird nur reduziert.

Die Bemessungsgrundlage ist eine andere. 2011 hat die Bundesregierung nämlich al­len Ernstes den Banken aufgetragen, per Gesetz wurde ihnen das aufgetragen, von der Bilanzsumme, vom Umsatz ihren Tribut, ihren Obolus zu entrichten, unabhängig von der Ertragslage, unabhängig davon, ob sie überhaupt einen Gewinn erwirtschaftet haben. Das bringt jedes Unternehmen früher oder später um, das hält auf die Dauer keiner aus. Unabhängig vom Gewinn eine Abgabe zu verlangen ist ja ein Novum, das hat es in der Geschichte Österreichs und Europas noch nicht gegeben.

Was damit bezweckt worden ist, ist nicht bekannt, aber das Ergebnis ist bekannt: Die Wirtschaft – in erster Linie die KMUs, denn die hängen ja von Bankkrediten ab, die brau­chen ja die Außenfinanzierung – wurde stark in Mitleidenschaft gezogen. Warum? – Weil sie die notwendigen Bankkredite, die man für das Working Capital braucht, nicht erhal­ten hat. Umsätze ohne Außenfinanzierung sind fast nicht möglich, so viel Eigenkapital hat praktisch kein Unternehmer. (Präsident Lindner übernimmt den Vorsitz.)

Was haben die Banken gemacht? – Die Banken haben sich mit Basel III – Basel IV steht vor der Tür – und mit dieser Bankenabgabe auseinandersetzen müssen und ha­ben ihre Bilanzsumme, ihre Umsätze reduziert. Dadurch sind auch die Kredite reduziert worden. Österreich hat sich also zusätzlich zu Basel III und Basel IV und zusätzlich zu all diesen Bankenabgaben in Europa, die es seit 2014 gibt, und in den Einlagen von Österreich noch einmal geschädigt, hat den eigenen Finanzplatz noch einmal geschä­digt – bei einem nicht ausgeprägten Finanzmarkt.

Der Herr Staatssekretär hat ja verlauten lassen – nicht jetzt hier im Plenum, sondern bei einem Interview –, er möchte 1 Milliarde US-Dollar akquirieren. – Ja von wo denn? Bei diesen Banken, die durch die Bankenabgabe praktisch zerpflückt worden sind, und bei einem Finanzmarkt, den die österreichische Bundesregierung in den letzten zehn


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