Ausgabenverantwortung oft nicht oder praktisch nie zusammenfallen, dass dieses System nicht in irgendeiner Form steuerbar ist, dass entsprechende Motivationen fehlen, dass es sehr teuer ist, ist bekannt.
Vor 40 Jahren ist unter der Leitung von Professor Egon Matzner ein erstes Expertenpapier mit entsprechenden Reformvorschlägen dazu verfasst worden, ein Finanzausgleichsgutachten. Seither gibt es Stillstand. Es gibt immer wieder Reformversprechen – auch Kollege Kneifel meinte, das ist etwas für die Zukunft – und Bemühungen. Herr Finanzminister, auch Sie haben sich wahrscheinlich etwas anderes vorgestellt als das, was der Finanzausgleich jetzt tatsächlich „dahoben“ hat, zumindest folgere ich das aus Ihren Ankündigungen davor.
Was hat er „dahoben“? – Im Bereich der Elementarbildung und Pflichtschulen – ein Jahr später – erfolgt der Einstieg in den Umstieg zur Aufgabenorientierung, aber wenn man hinschaut, sind alle wesentlichen Details dazu völlig offen. (Bundesminister Schelling: Das können Sie nicht wissen!) – Das weiß ich schon, weil wir in Salzburg gerade ein Kinderbetreuungsgesetz machen und sehr interessiert an der Information wären, unter welchen Bedingungen diese Gelder dann tatsächlich fließen. (Bundesminister Schelling: Das steht drinnen, ganz sicher!) – Das steht nicht drinnen! (Bundesminister Schelling: Dann haben Sie es nicht gelesen!) – Doch. (Bundesminister Schelling: Ganz sicher nicht!)
Es ist auch nicht klar, welche Transfers von Ländern in Richtung Gemeinden hier in diesem Bereich ausgenommen oder nicht betroffen sind. Es könnte auch passieren, dass die Unterschiede im Versorgungsniveau bei den Ländern noch verschärft werden. Laut Erläuterungen wird in Aussicht genommen, von 2020 bis 2021 weitere Aufgabenbereiche aufgabenorientiert zu gestalten, also es weist in die Zukunft – in die etwas fernere. Seien Sie mir nicht böse, aber diese Suppe ist ziemlich dünn!
Das nächste große Kapitel ist die Abgabenautonomie. Darin findet sich der Wohnbauförderungsbeitrag, der ab 2018 eine reine Landesabgabe wird. Es wird eine Arbeitsgruppe geben, die sich über zukünftige Abgabenautonomie auch in anderen Bereichen den Kopf zerbricht. Das ist ein kleiner Schritt, das macht 6 Prozent der gesamten Ertragsanteile aus, und das wurde von den Landeshauptleuten eigentlich auch gleich unterlaufen, weil die gesagt haben, wir machen das nur miteinander, also nicht jedes Land extra, sondern nur nach einheitlichen Standards, wir gehen also im Gleichklang vor. Es stimmt: Die bisherige Struktur wurde teils vereinfacht, aber eben nicht grundsätzlich verändert.
Der Bereich Klimaschutz bildet sich im Finanzausgleich nach wie vor in keiner Weise ab. Es wurde ein Klimaschutzkoordinations- und Verantwortlichkeitsmechanismus ins Leben gerufen. Im Finanzausgleich steht das so drinnen, aber das ist ein Wortungetüm, hinter dem sich konkret eigentlich gar nichts verbirgt.
Transparenz – das Thema ist auch schon angesprochen worden –: Es wird Benchmarking und Spending Reviews geben. Die haben wir ja eigentlich schon lange, das hat man früher Aufgabenkritik genannt, ein deutsches Wort. Es ist ja eigentlich ganz klar, dass uns für ein wirkliches Benchmarking die Daten fehlen. Das kann frühestens eingeführt werden, wenn es 2019 tatsächlich ein vereinheitlichtes Rechnungswesen geben wird. Allerdings sollen laut § 24 Finanzausgleichsgesetz 300 Millionen nur dann ausbezahlt werden, wenn es ein Benchmarking gibt.
Die Transparenzdatenbank und die Transparenz bei den Transferströmen werden ja von den Ländern immer wieder sehr erfolgreich blockiert. Jetzt hat man sich in zwei Bereichen darauf geeinigt. Warum es diese Transparenzdatenbank und Transparenz nicht tatsächlich in allen Bereichen und auch bezüglich der Transferströme gibt, erschließt sich uns nicht.
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