BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 105

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Gerade für uns als Landesvertreter und für mich als Bürgermeister ist das Finanzaus­gleichsgesetz 2017 etwas ganz besonders Wichtiges. Vieles ist schon gesagt worden, aber gerade der Finanzausgleich und die begleitenden Maßnahmen sind derart wichtig, dass ich die aus meiner Sicht wichtigsten Punkte nochmals zusammenfassen möchte.

Die Einschätzungen der Gemeinden und der verantwortlichen Kommunalpolitiker, was das Finanzausgleichsgesetz 2017 betrifft, sind äußerst unterschiedlich. Das merkt man heute auch an den unterschiedlichen Zugängen in der Debatte. Einige meinen, es hät­te im Finanzausgleich schon mehr drinnen sein können, die anderen wiederum sagen, die Gemeinden steigen gar nicht so schlecht aus, und eigentlich haben beide irgendwie recht. Eines ist jedoch schon sicher: Der Finanzbedarf der Kommunen bleibt mit Si­cherheit auch in Zukunft sehr hoch – das vor allem auch deshalb, weil die Gemeinden in den nächsten Jahren durch Zuteilung von Aufgaben mehr Geld ausgeben müssen, als sie eigentlich zur Verfügung haben.

Die Gemeinden sind der bedeutendste öffentliche Investor, und diese Aussage ist kein Stehsatz, sondern auch durch viele Studien belegt. Kanal- und Straßenbau, Kinderbe­treuung, egal ob im Kindergarten oder in der Pflichtschule, dies auch verbunden mit ganztätigen Schulformen, Altenbetreuung, oft auch in Form von Sozialprojekten: das al­les ist sehr kostenintensiv! Und dazu kommen noch verschiedenste Erhaltungsmaß­nahmen für öffentliche Gebäude.

Ich möchte jetzt ein Beispiel aus meiner Gemeinde bringen, denn in der wird beispiels­weise die Neue Mittelschule saniert, umgebaut, barrierefrei gestaltet und mit einem neuen Unterrichtskonzept versehen, und diese Investition in der Höhe von insgesamt 3,3 Millionen € ist für die Gewerbebetriebe in der Gemeinde und in der Region ein wich­tiger Wirtschaftsimpuls.

Die Altenbetreuung erfolgt in verschiedensten Formen, auch in Form eines Sozialpro­jektes wie in meiner Gemeinde mit dem Projekt Nachbarschaftshilfe, das ich kurz be­schreiben möchte. Bereits vor drei Jahren haben sich in meinem Heimatbezirk insge­samt sechs Gemeinden zusammengetan und haben das Projekt Nachbarschaftshilfe Plus gegründet und installiert. Im Wesentlichen schenken freiwillige Helfer den älteren Gemeindebewohnern Zeit. Sie fahren mit ihnen zum Arzt, kaufen für sie ein, erledigen ihre Amtswege und stehen auch für einen Besuchsdienst, also für ein Tratscherl, zur Verfügung. Koordiniert werden die Einsätze der freiwilligen Helfer durch hauptamtliche KoordinatorInnen, die in den Gemeindeämtern als AnsprechpartnerInnen für die Orts­bevölkerung zur Verfügung stehen. Damit helfen wir denen, die diese Hilfe brauchen, und haben zusätzlich insgesamt vier Arbeitsplätze geschaffen, da im vergangenen Jahr noch weitere drei Gemeinden dem Projekt beigetreten sind. Zudem bleiben die älteren MitbürgerInnen mobil und können so am Dorfleben weiter teilnehmen und auch zum Arzt, zur Post beziehungsweise zum Postpartner oder zur Bank kommen.

Die Gemeinden sind also – und darüber besteht, so denke ich, kein Zweifel – für die Wirtschaftsentwicklung das Zugpferd Nummer eins. Sie werden diese wichtige Rolle mit Sicherheit auch in den nächsten Jahren ausfüllen und auch bravourös lösen, auch dann, wenn sich die Bereiche Soziales, Gesundheit, Bildung und die Flüchtlingsbetreu­ung, wie das meine Vorredner schon angesprochen haben, sehr auf das Budget schla­gen werden.

Dass mit dem Finanzausgleich die Aufgabenorientierung bereits in einem ersten Schritt wirklich gelungen ist, war ein besonders wichtiger Punkt. Mit dem Pilotprojekt Kinder­betreuung sind die Weichen grundlegend in die richtige Richtung gestellt worden. Die­ser Einstieg in die Aufgabenorientierung wird für die Elementarbildung von 0 bis 6 Jah­ren als Pilotprojekt vorbereitet und ab 1. Jänner 2018 mit dem Ziel umgesetzt, ab 1. Jän­ner 2019 den Bereich Pflichtschulen von 6 bis 15 Jahren mit einzubeziehen.

 


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