BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 106

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Es ist wichtig, dass die Kommunen die Mittel bekommen, die sie brauchen. Wie errei­chen wir das? – Die Gemeinden, deren Ertragsanteile sich gegenüber dem Vorjahr, al­so dem Jahr 2016, unterhalb des Mindestniveaus entwickelt haben, bekommen eine Auf­stockung. Das ist nicht nur sehr positiv, sondern aus meiner Sicht überaus wichtig. Be­sonders wesentlich ist aber – und auch das wurde heute schon erwähnt – der Struktur­fonds. Das betrifft dessen Schaffung an sich und die Tatsache, dass die Einwohnerent­wicklung berücksichtigt wird. Für die Anteile aus dem Strukturfonds werden Bevölkerungs­entwicklung, Abhängigenquote und Finanzkraft herangezogen. Wesentlich dabei ist, dass eine Gesamtbetrachtung dieser Parameter angestellt wird.

In der interkommunalen Zusammenarbeit werden die bisherigen Ländermittel um die Ge­meindebedarfszuweisungen aus dem Finanzkraftausgleich ausgeweitet. Gefördert wer­den sollen die interkommunale Zusammenarbeit, die Gemeindeverbünde, die Unter­stützung strukturschwacher Gemeinden und Gemeindezusammenlegungen, wobei ab 2017 zumindest 15 Prozent und ab 2020 20 Prozent der Gemeindebedarfszuweisungs­mittel für die interkommunale Zusammenarbeit und die Unterstützung strukturschwa­cher Gemeinden beziehungsweise Gemeindezusammenlegungen verwendet werden.

Besonders wichtig ist auch, dass durch die Artikel-15a-Vereinbarung über die Ziel­steuerung-Gesundheit ein Kostendämpfungspfad für die kommenden Jahre vereinbart wird. Der Spitalskostenbeitrag für Kinder und Jugendliche wird abgeschafft, und es wird eine sektorübergreifende Medikamentenbewirtschaftung angestrebt. Das Gesund­heits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz wird um zwei Jahre verlängert, um eine EU-rechtskonforme Lösung zu finden. Es werden also Voraussetzungen für eine finanzielle Stabilisierung der Gemeinden und Städte geschaffen. Es gibt mehr Geld für Gesund­heit, es gibt mehr Geld für Pflege, und es gibt mehr Geld für Soziales. Ich meine, die Suppe ist doch nicht so dünn, wie manche behaupten.

Zu den Haftungsobergrenzen gibt es eine eigene Artikel-15a-Vereinbarung. Ziel ist die einheitliche Berechnung auf Gebietskörperschaftsebene und ein einheitliches Spekula­tionsverbot für Bund, Länder und Gemeinden ab 1.Jänner .2019. Die Haftungen wer­den dann im Rechnungsabschluss ausgewiesen und die Obergrenzen nach einem ei­genen Schlüssel errechnet. Für Banken, Wohnbaudarlehen und Wirtschaftshaftungen sind eigene Haftungsgruppen zu bilden.

Aus all den genannten Gründen wird meine Fraktion daher nicht nur dem Finanzaus­gleichsgesetz 2017, sondern auch den Beschlussvorlagen der Tagesordnungspunkte 11 und 12 zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.49


Präsident Mario Lindner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist unser Herr Finanzminis­ter. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.49.19

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Hohes Präsidium! Ge­schätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Eine kurze Vorbemerkung zur Bankenabga­be: Herr Bundesrat Pisec, wenn Sie sich zur Bankenabgabe äußern und damit dann den Verkauf der Creditanstalt in Zusammenhang bringen, darf ich daran erinnern, dass es da keinen gab. Wenn Sie sich daran erinnern, dass Ursache und Wirkung auseinan­derzuhalten sind, so war die Bankenabgabe eine Folge dessen, was der Bund an Leis­tungen für den Finanzsektor übernommen hat – und nicht umgekehrt. Der Bund hat die Mittel zur Verfügung gestellt. Man könnte darüber diskutieren, ob es richtig war, dass die Länder davon Anteile bekommen haben, aber das ist Ihre Aufgabe. Sie sind ja Län­dervertreter, zumindest hatte ich bis vor dieser Debatte diesen Eindruck. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Die Motivation, die hinter diesen Maßnahmen zur Bankenabgabe steht, war ja gerade, nach Überwindung der Probleme auf dem Finanzmarkt die Banken zu entlasten und ih-


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