nen die Möglichkeit zu geben, am Finanzsektor wieder aktiver zu werden. Ich möchte dazusagen, dass wir auch zu berücksichtigen hatten, dass es in der Zwischenzeit europäische Fonds für Einlagensicherung und für Bankenabwicklung gibt, die ebenfalls von den Banken zu speisen sind, und diese Belastung wäre sicherlich untragbar gewesen, denn das hätte die Bankenabgabe noch einmal deutlich erhöht. Wenn Sie sich vor Augen halten, dass Tranche 2 der Bankenabgabe befristet war und mit Jahresende ausgelaufen wäre, dann sehen Sie, dass da eine gute Lösung gefunden wurde. Ihre Kritik, dass das an der Bilanzsumme hängt, teile ich, sie hängt aber nicht mehr daran, denn die neue Bankenabgabe hängt nämlich am Gewinn. Es war der ausdrückliche Wunsch in der Diskussion mit den Bankenvertretern, dass wir ein System wählen, das die Banken konkurrenzfähig macht. Daher hat man dasselbe System gewählt, das auch in anderen Ländern im Einsatz ist, und es daher vom Gewinn abhängig gemacht und nicht mehr an die Bilanzsumme gehängt.
Was die Haftungsobergrenzen anbelangt, so möchte ich dazu einiges klarstellen. Erstens: Sie werden als Vertreter der Bundesländer wissen, dass jedes Bundesland 100 Prozent der Haftungen aufzulisten hat, und zwar zu den Werten, die die Haftungen ausmachen. Der Begriff Haftungsobergrenze ist etwas verwirrend, denn in Wirklichkeit sind die Haftungsobergrenzen so etwas wie eine Bewertung, was schlagend werden könnte, um das einmal sehr vereinfacht darzustellen.
Wir haben natürlich nicht die Diskussion, dass Haftungen schlagend werden. Wir haben allerdings solche Fälle. Einen löse ich gerade, der betrifft Kärnten, dort sind die Haftungen schlagend geworden. Wenn Sie jedoch einmal ein typisches Beispiel für Haftungen, die Sie kritisiert haben, mit durchdenken wollen, möchte ich Ihnen das kurz erläutern: Der Bund garantiert haftungsmäßig für 50 Milliarden € in der Kontrollbank, und die Kontrollbank hat den Zweck, die starke österreichische Wirtschaft international zu begleiten und für den Export Garantien und Finanzierungen bereitzustellen.
Diese Haftungen werden zurzeit mit 23 Milliarden € ausgenützt, also nicht einmal zur Hälfte. Wenn Sie sich die Statistik ganz genau anschauen, dann sehen Sie, dass diejenigen, die so eine Haftung und Garantie bekommen, ein Haftungsentgelt dafür bezahlen. Bisher war dieses Haftungsentgelt immer höher als die möglichen Ausfälle. Ich halte es für mehr als sinnvoll, dass der Bund solche Haftungen übernimmt, um die österreichische Wirtschaft im internationalen Geschäft zu unterstützen. Man kann aber nicht unterstellen, dass diese Haftungen schlagend werden. Und da bitte ich Sie auch, die zu hohe Staatsverschuldung – da stimme ich Ihnen zu – und diese Haftungen auseinanderzuhalten.
Was uns jetzt gelungen ist, ist mit den Haftungsobergrenzen eine Grenze festzusetzen, und ich kann Ihnen versichern, dass ab dem Jahr 2019 alle Bundesländer diese Grenze unterschreiten werden. Ich kann Ihnen auch ganz kurz erklären, warum. Es gibt einzelne Bundesländer, die noch Haftungen für ihre Banken haben, und die reifen mit 2017 ab, und dann fahren wir das systematisch herunter. Ich halte das für richtig und auch für zweckmäßig, dass man diesen Schritt gesetzt hat.
Nur ein kleiner Hinweis noch, weil Sie meinen, dass man den Ländern und den Gemeinden Geld gegeben hat und wir nichts dafür bekommen haben – ich werde es Ihnen dann noch erläutern, was damit alles erreicht wurde –: Vor Kurzem war ein Artikel im „Kurier“, der ja nicht übertrieben regierungsfreundlich berichtet, und zwar über den Finanzausgleich, der die Überschrift hatte: Viel mehr erreicht, als man erwartet hat. Wir befinden uns da in einer komischen Diskussion. Die einen kritisieren, dass wir für spezielle Themen – Gesundheit, Pflege, Integration – mehr Geld bereitstellen, und gleichzeitig behaupten die anderen, sie bekommen weniger. Also jetzt frage ich Sie: Wer hat denn diese Mittel jetzt eigentlich? – Ich habe sie jedenfalls nicht, also müssen sie bei den Ländern und bei den Gemeinden ankommen, und das soll auch so sein.
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