Daten der Statistik Austria untersuchen, was die Kosten pro Einwohner für die Bezirksverwaltung sind, was die Kosten pro Einwohner für ein Amt der Landesregierung sind. Diese Zahlen sind da, und diese Zahlen nehmen wir als Benchmarking, um auch eine Bewegung auf der Länderebene im Bereich der eigenen Verwaltungsverantwortlichkeit zu erreichen. Das halte ich für sehr zweckmäßig, damit jeder einmal sieht, warum man da kritisiert. Die Zahlen gehen ja teilweise sehr weit auseinander: Wenn es Bereiche gibt, in denen das eine Bundesland Kosten in Höhe von 80 € pro Kopf und das andere Kosten in Höhe von 50 € pro Kopf hat, dann wird man darüber diskutieren müssen, warum das so ist. Dieses Benchmark-System ist erstmalig im Finanzausgleich verankert worden.
Wir haben das Thema Steuerung und Planung des Gesundheitssystems auf die Bundesebene geholt, das heißt, jede weitere Planung im stationären Bereich ist in der Bundeszielsteuerungskommission abzustimmen und nicht mehr auf der Länderebene.
Was Ihre Kritik an den 27 Krankenhäusern betrifft: Glauben Sie mir, als ehemaliger Vorsitzender des Verbandsvorstandes im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger kenne ich die Kostenstruktur jedes einzelnen Krankenhauses, und da ist manche Kritik durchaus angebracht. Warum aber steuern wir jetzt in der Bundeszielsteuerungskommission? – Damit wir den niedergelassenen und den stationären Bereich gemeinsam planen können. Das ist ein wesentlicher Fortschritt, den man uns bisher nicht zugetraut hat.
Der Kostendämpfungspfad für Gesundheit und Pflege muss dazu führen, dass wir darüber nachdenken, ob wir auf dem richtigen Weg sind. Nur wenn dieser Kostendämpfungspfad kommt – der übrigens nichts Neues ist, den gibt es schon seit einigen Jahren, und er wird auch eingehalten –, können wir garantieren, dass es da zu einer Entwicklung kommt, die die Ausgaben nicht mehr expansiv nach oben treibt. Dass die Kosten weiter steigen werden, ist jedem bewusst, und das ist klar – aber die Frage ist, mit welcher Dynamik das geschieht.
Zu den weiteren Punkten, die angesprochen wurden: Glauben Sie, dass es einfach war, eine Regelung dafür zu finden, dass bestimmte Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel für die interkommunale Zusammenarbeit reserviert werden? Es waren nämlich nicht alle erfreut darüber, dass wir das forcieren wollen. Auch dies ist ein Schritt in die Richtung: Was wir gemeinsam tun können, sollten wir gemeinsam tun. Dafür sollte es Anreize geben, dafür sind Mittel reserviert worden, und ich halte das für einen wesentlichen Fortschritt.
Das Spekulationsverbot ist erwähnt worden.
Die Frage, die am Schluss noch aufgetaucht ist, betrifft das Thema der Bundesstaatsreform. Jetzt sage ich Ihnen etwas: Hier sitzen die Bundesländervertreter, und wir können uns gerne einmal über die Bundesstaatsreform nach dem Beispiel des Konvents unterhalten. Da bin ich gespannt, wie weit wir kommen werden!
Jeder, der jedoch meint, dass der Finanzausgleich ein Ersatz für eine Bundesstaatsreform ist, der irrt einfach. Wir greifen bei jeder Maßnahme des Finanzausgleichs entweder in die Bundesverfassung oder in die Bundesfinanzverfassung ein – da bin ich ja dann gespannt, ob wir hier im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit dafür zustande bringen. Auf diese Diskussion freue ich mich schon, und ich werde sie auch aktiv führen. Ich habe in Bezug auf die Bundesstaatsreform bereits eine Arbeitsgruppe bei mir im Haus installiert, die auf Basis der Ergebnisse des Konvents einen Vorschlag unterbreiten wird, und diesen sollten wir dann diskutieren.
Was ich noch ergänzen möchte, betrifft den Strukturfonds in Höhe von 60 Millionen € pro Jahr; er ist kurz erwähnt worden. Dieser ist, wie ich meine, eine gute Sache, um strukturschwachen Gemeinden zu helfen, strukturstärker zu werden. Was noch in einer
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