anderen Gesetzesmaterie vorhanden ist: Wir haben für die Gemeinden über zwei Jahre ein Investitionspaket mit je 87,5 Millionen € pro Jahr an zusätzlichen Mitteln für Investitionen zur Verfügung gestellt, um der Tatsache – was Sie alle argumentiert haben –, dass die Gemeinde der wichtigste Investor ist, Rechnung zu tragen.
Wir werden auch ein neues Modell für die Finanzierungen vorstellen, das zum Teil bekannt ist. Wir müssen natürlich im Zusammenhang damit beachten, dass die Ausgaben der Gemeinden im Sinne von Investitionen nicht im Maastricht-Ergebnis des Bundes ankommen, denn dafür werde ich dann geprügelt.
Ein Projekt, das ebenso initiiert wurde, betrifft die Frage des Transfers. Ich stimme Ihnen da völlig zu, dass der Einstieg in den Umstieg, ohne darüber nachzudenken, welche Transfers aus der Vergangenheit da sind, nie gelingen würde. Wir haben eine Untersuchung durch das Finanzministerium vorgelegt, wer eigentlich am meisten von diesen Transfers profitiert. Das Interessante dabei ist: Es sind die kleinsten Gemeinden!
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass das richtig ist, aber die Frage ist, ob wir dafür diese Transferleistungen brauchen, die extrem komplex sind. Brauchen wir Maßnahmen, die bewirken, dass Mittel vom Bund an die Länder und von den Ländern an die Gemeinden zugewiesen werden und die Länder dieses Geld dann wiederum von den Gemeinden abholen? Soll man nicht einfach einen anderen Weg beschreiten und sagen: Diese Aufgabe erledigen die Länder, das machen ausschließlich sie, und da ist keine Kommunalfinanzierung im Sinne der Rückfinanzierung mehr dabei!? Diese Aufgabenstellung müssen wir in Angriff nehmen.
Daher: Ja, wir haben die ersten Schritte geschafft. Ich wollte nicht 15 Jahre warten, bis mir Experten erklären, wie das geht – ich meine, wir haben auch so genug Expertenmeinungen gehabt, um diese Maßnahmen umzusetzen.
In Anbetracht dessen, dass Sie Vertreter der österreichischen Bundesländer sind, die ja bekanntlich die Republik gegründet haben (Bundesrat Mayer: Richtig!) – ja, zumindest wird das so behauptet, aber lassen wir es einmal so stehen –, appelliere ich an Sie, Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz zu geben und sich die weiteren Maßnahmen anzusehen.
Letzter Punkt: Wir haben in der Frage der Elementarbildung eine Punktation aufgesetzt, aber solange die nicht mit allen akkordiert ist, können wir sie auch nicht ins Gesetz schreiben. Da geht es um die Fragen: Wie groß sind die Gruppen? Wie viele Gruppen gibt es? Wie groß ist der Anteil von besonders förderungswürdigen jungen Menschen? Wie sind die Öffnungszeiten? Welche Sonderleistungen werden sonst erbracht? Anhand dieses Kriterienkatalogs erfolgt dann die Mittelzuweisung und nicht mehr nur nach den Kriterien, wie groß die Gemeinde oder die Stadt ist.
Jetzt sind wir übereingekommen, dass wir im ersten Halbjahr des nächsten Jahres diesen Kriterienkatalog fixieren und per Verordnung festlegen. Die Länder sind dann mit dieser Verordnung daran gebunden, den Gemeinden anhand dieser Kriterien die Zuweisungen zu geben. Ich halte das für einen gangbaren Weg.
Die Eckpunkte sind fixiert, aber sie können natürlich nicht im Gesetz verankert werden, solange ich mit den Bundesländern die Eckpunkte nicht im Detail abgehandelt habe. Im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen wissen jedoch alle, dass das die Eckpunkte sind, plus weitere Punkte, die noch eingebracht werden.
Wir sind also eigentlich gut ausgerüstet dafür, dass wir die Terminpläne mit den Stichtagen 1. Jänner 2018 und 1. Jänner 2019 für den Einstieg in die Aufgabenorientierung einhalten werden können. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Schererbauer.)
15.08
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