BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 135

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ich ihn auch persönlich schätze, weil ich ihn sehr gut und auch schon sehr lange ken­ne – eigentlich keine Antwort darauf geben. Seine Antwort war: Na, es geht halt um die Deregulierung, also Entlastung von administrativen Dingen.

Wenn man sich das aber genauer anschaut, dann liegt, glaube ich, der Grund dafür, dass man hier all diese unterschiedlichen Gesetzesmaterien verpackt hat, wohl darin, dass man aus politisch-strategischen Überlegungen die Absicht hatte, den politischen Mitbewerber – in dem Sinn die Opposition – ein bisschen in die Pflicht zu nehmen. So hätte man neben dem durchaus positiven Aspekt, den zum Beispiel die Frage der Klä­rung der Eintragungsmöglichkeit für Sternenkinder mit sich bringt, was ja durchaus zu begrüßen ist, auch die positiven Ergänzungen im Zentralmeldeamt, im Personenstands­gesetz oder auch im Waffengesetz – nämlich den Ansatz, dass man Asylwerbern und Drittstaatsangehörigen den Besitz, den Erwerb und das Führen von Waffen und Muni­tion per se verbietet –, also durchaus positive Aspekte, mitnehmen können und auch das Wohlwollen unserer Fraktion gehabt, wenn da nicht das kalkulierte Minus dabei ge­wesen wäre.

Daher glaube ich, dass man da wohl bewusst die Bestimmungen über die Schließung von Homo-Ehen am Standesamt hineingepackt hat, um uns als Opposition wohl ein bisschen in die Pflicht zu nehmen und den kalkulierten Widerstand in uns zu erwecken. Sie haben mit Ihrer Erwartungshaltung recht bekommen: Sie haben diesen Widerstand erweckt, und ich darf Ihnen mitteilen, dass ich Sie auch nicht enttäuschen werde. Wir werden dieser Gesetzesvorlage unsere Zustimmung nicht geben, was mich insofern doch ein bisschen wehmütig stimmt, weil es gute Ansätze gibt, denen ich schon gerne zugestimmt hätte. Einige habe ich schon erwähnt.

Ich hätte auch ganz gern dieser Waffengesetzbestimmung zugestimmt, dass man Poli­zisten das Führen von privaten Schusswaffen zugesteht, und zwar außerhalb des Um­standes, dass ein besonderer Bedarf vorliegen muss. Aber auch da habe ich schon im Vorfeld stets angemerkt, dass diese Beschränkungsklausel auf 9-Millimeter-Kaliber ei­gentlich eine recht deutliche Geringschätzung des Ministeriums – oder nicht des Minis­teriums direkt, sondern der Bundesregierung – gegenüber den Polizistinnen und Polizis­ten in unserem Land darstellt. Jenen Polizisten, denen man zutraut, im Rahmen ihrer Dienstausübung jederzeit über Zwangsmaßnahmen, von Eingriffen in die Freiheit bis zu Personsdurchsuchungen, Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen jeglicher Art, zu ent­scheiden, traut man nämlich nicht zu, dass sie privat die gleiche Umsicht an den Tag legen, und beschränkt das Vertrauen in jene fachliche Qualität, die sie tagtäglich im Umgang und im Führen ihrer Dienstwaffen mitbringen, in ihrer privaten Zeit dahin ge­hend, dass man sagt: Na ja, du bist jetzt vielleicht doch nicht so der gute Polizist, wie wir es vordergründig immer meinen! – Also man zeigt hier recht deutlich die Gering­schätzung des Ministeriums den Polizisten gegenüber.

So ist das, so wird das aufgenommen, so wird das auch von den Kolleginnen und Kollegen draußen auf der Straße gesehen. Ich glaube nicht, dass sich diese Bundesre­gierung – und auch nicht Sie, Herr Bundesminister – damit einen guten Dienst erwie­sen hat. So gesehen nehmen wir das so zur Kenntnis, wie es da steht, und ich darf, wie schon gesagt, mitteilen, dass wir diesem Gesetzesvorschlag, nämlich dem Deregu­lierungs- und Anpassungsgesetz, unsere Zustimmung verweigern werden.

Wozu wir allerdings die Zustimmung geben werden, das ist zur Artikel-15a-Vereinba­rung einen Hubschrauber für das Land Tirol betreffend. Da ist es doch so, dass man den besonderen regionalen Bedürfnissen – einerseits den sicherheitspolizeilichen Ein­sätzen, aber andererseits auch den Problemen bei schwerwiegenden Naturkatastro­phen insbesondere angesichts der dortigen regionalen Gegebenheiten – Rechnung tra­gen muss. Es hat sich ja auch die finanzielle Komponente, die da am Anfang ein biss-


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