BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 136

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chen die Problematik war, zwischen dem BMI und dem Land Niederösterreich positiv gelöst, und daher geben wir diesem Gesetz gerne unsere Zustimmung.

Wie gesagt, zum Anpassungs- und Deregulierungsgesetz muss ich Ihre Erwartungs­haltung in negativer Weise leider bestätigen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.38


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bevor wir in der Debatte fortfahren, darf ich recht herz­lich Frau Staatssekretärin Mag. Duzdar bei uns im Bundesrat begrüßen. Herzlich will­kommen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Junker. – Bitte, Frau Kollegin.

 


16.39.09

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Staatssekretär! Geschätzter Herr Bundesminister! Ich darf zu vier Punk­ten Stellung nehmen.

Erstens einmal zum Meldegesetz: Da sehe ich als Obfrau von „Frauen helfen Frauen“, aus der Perspektive von Frauen, die sich in Opferschutzeinrichtungen und in soge­nannten Notwohnungen befinden, dass es im Sinne des Opferschutzes zu begrüßen ist, dass die Auskunftssperre für Meldeadressen von jetzt zwei Jahren auf fünf Jahre angehoben wird. Bis jetzt musste das ja alle zwei Jahre verlängert werden. Da denke ich doch, dass das einen Schutz vor allem für die betroffenen Personen darstellt und daher zu begrüßen ist.

Der zweite Punkt betrifft das Personenstandsgesetz. Die neue Regelung über die so­genannten Sternenkinder – das betrifft Fehlgeburten mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm – halte ich für einen sehr wichtigen und vor allem auch menschlichen Schritt. Durch die Eintragung ins Personenstandsregister ermöglicht man den Eltern, ih­rem Kind einen Namen zu geben, sich von ihm zu verabschieden und es zu beerdigen, was bis jetzt nicht der Fall war.

Wenn eine Frau bisher ein Kind geboren hat mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm und das dann verstorben ist, dann war das Sondermüll. Ich möchte jetzt nicht darauf eingehen, wie sich eine Frau fühlt, die ein Kind zur Welt bringt und sich nicht von ihrem Kind verabschieden darf. Mit dieser Regelung wird es jedenfalls gestattet, dass das Kind einen Namen bekommt und beerdigt wird. Ich glaube, man kann den Eltern nicht ihren Schmerz nehmen, aber man kann ihnen mit diesem Schritt helfen, diesen zu be­wältigen, und das finde ich einfach großartig. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundes­räten von SPÖ und Grünen.)

Das Dritte betrifft die Schützen in Tirol. Wir haben in Tirol 15 000 Schützen. Die sind in 235 Kompanien organisiert und haben circa 11 600 Gewehre. Die Differenz zwischen den 15 000 und 11 600 hat folgenden Grund: Die Offiziere tragen Stiefel und haben kei­ne Gewehre, und auch die Jungschützen und Marketenderinnen haben keine Gewehre.

Das Waffenregister zu führen war für die Schützenkompanien eine brutale Herausfor­derung. Das wird jetzt vereinfacht. Die Schützenhauptmänner führen das Waffenregis­ter, und damit sind auf Knopfdruck alle Informationen da. Die Registrierung als Ver­einswaffen wurde jetzt neu eingeführt. Die Meldung der Änderungen halbjährlich sowie der schnelle Zugang für die Behörden, sollte etwas nicht passen, sind gute Regelun­gen.

Mit dem neuen Gesetz wird eine praktikable Lösung für die Schützen gefunden. Die Registrierung der Waffen bringt Rechtssicherheit für alle ehrenamtlich tätigen Funktio­näre und vor allem für die Waffenmeister. Wir werden in Wien ja im nächsten Halbjahr zweimal in den Genuss einer Ehrensalve kommen: einmal, wenn der Bundespräsident angelobt wird, und das zweite Mal, wenn unsere Sonja Ledl-Rossmann die Präsident-


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