schaft im Bundesrat übernimmt. Da gehe ich davon aus, dass die Außerferner Schützen in Wien auftreten. (Bundesrätin Kurz: Da freuen wir uns darauf!)
Das Vierte ist die Artikel-15a-Vereinbarung, die ja schon seit 2014 mit dem Innenministerium verhandelt wird – damals noch unter Mikl-Leitner – und jetzt zum Abschluss kommt. Die Artikel-15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Tirol wird mit dem heutigen Beschluss im Bundesrat Realität, und so nimmt der Ankauf eines Hubschraubers für den Zivil- und Katastrophenschutz in Tirol immer konkretere Formen an. Die Waldbrände der jüngsten Vergangenheit in Absam, die Murenereignisse im Sellraintal, das Hochwasser in Kössen und die Lawinenkatastrophe in Galtür haben uns gezeigt, dass wir rasch Einsatz und Hilfe brauchen, dass aber die Hubschrauber von außerhalb wetterbedingt nicht immer schnell zum Einsatz kommen können.
Deswegen ist das Land Tirol zur Ansicht gekommen, dass versucht werden soll, einen eigenen Hubschrauber für den Katastrophen- und Zivilschutz zu bekommen, was jetzt mit der Artikel-15a-Vereinbarung mit dem Innenministerium, das heißt mit dem Bund, zu einem glücklichen Ende gekommen ist. Die Dienstpläne halten sich nämlich nicht an das Wetter, und so gibt es nunmehr folgende Lösung: Ab Anfang 2018 ist der Hubschrauber an 365 Tagen und in Extremsituationen auch 24 Stunden einsatzbereit, und durch die abgestimmten Einsatzpläne wird der Hubschrauber durch den des Verteidigungsministeriums bestens ergänzt.
Ich bitte Sie alle, diese Artikel-15a-Vereinbarung zu unterstützen und Ihre Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten von SPÖ und Grünen.)
16.45
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Dr. Dziedzic. – Bitte.
16.45
Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Frau Präsidentin! Wertes Präsidium! Werte Kollegen und Kolleginnen! Der Artikel-15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Tirol über Hubschrauberdienste für den Zivil- und Katastrophenschutz in Tirol werden wir zustimmen. Da gibt es auch unsererseits nicht unbedingt Diskussionsbedarf.
Beim Deregulierungs- und Anpassungsgesetz wurden ja in der Regierungsvorlage unterschiedliche Themen durcheinandergewürfelt, und da sind für uns somit natürlich positive wie negative Punkte dabei. Da es hier nicht möglich ist, wie im Nationalrat eine getrennte Abstimmung zu verlangen, wird sich das einfach in unserem Abstimmungsverhalten beziehungsweise im Protokoll widerspiegeln.
Ich greife jeweils zwei Punkte auf, und das verhält sich, vielleicht wenig überraschend, diametral zu dem, was von der FPÖ vorher dazu festgehalten worden ist. Der eine Punkt betrifft das Waffengesetz. Für alle Polizisten und Polizistinnen wird das private Führen von Schusswaffen jetzt möglich gemacht. Das führt zu mehr Waffen im privaten Bereich, aber wir sind der Meinung, wir brauchen in Österreich nicht mehr, sondern weniger Waffen. Mehr Waffen bedeutet für uns nämlich nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Sicherheit für all jene, die unfreiwillig einer Gefahr ausgesetzt werden.
Dabei geht es keinesfalls darum, dass Polizisten und Polizistinnen selbst diese Gefahr wären, auch wenn wir Einzelfälle kennen, sondern in erster Linie darum, dass, wenn Polizeibeamte und -beamtinnen diesen erleichterten Zugang im Privatbereich wahrnehmen können, andere zu Recht fragen können, wieso sie nicht – zum Beispiel Justizbeamte und -beamtinnen oder Wachbeamte und Bundesheerbedienstete. Ich denke, diese Frage werden wir hier nicht klären. Vielleicht kann ja der Minister später noch kurz darauf eingehen.
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