Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Meldegesetz 1991, das Namensänderungsgesetz, das Personenstandsgesetz 2013, das Sprengmittelgesetz 2010 und das Waffengesetz 1996 geändert werden (Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres) (1345 d.B. und 1388 d.B. sowie 9714/BR d.B.)
20. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Tirol über Hubschrauberdienste für den Zivil- und Katastrophenschutz im Land Tirol (1366 d.B. und 1390 d.B. sowie 9715/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun gelangen wir zu den Punkten 19 und 20 der Tagesordnung.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Hammerl. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Gregor Hammerl: Sehr geehrter Herr Bundesminister! Zu Tagesordnungspunkt 19 bringe ich den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Meldegesetz 1991, das Namensänderungsgesetz, das Personenstandsgesetz 2013, das Sprengmittelgesetz 2010 und das Waffengesetz 1996 geändert werden (Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres).
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Vizepräsidentin Winkler übernimmt den Vorsitz.)
Zu Tagesordnungspunkt 20 bringe ich den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Tirol über Hubschrauberdienste für den Zivil- und Katastrophenschutz im Land Tirol.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.
16.32
Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich) : Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe im Ausschuss versucht zu ergründen, warum es möglich ist, dass man in einem einzigen Gesetz so viele verschiedene und völlig unzusammenhängende, nämlich nicht miteinander korrespondierende, Gesetzesmaterien verbunden hat. So richtig konnte mir der Vertreter des BMI – sosehr
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