BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 148

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Wenn wir das runterbrechen, bedeutet das real, dass beispielsweise eine junge Polizis­tin nach der Ausbildung im Jahr 2017 380 € mehr und beispielsweise ein Pflichtschullehrer mit Berufserfahrung 650 € im Jahr 2017 mehr verdienen werden.

Das ist ein fairer und gerechter Abschluss sowohl für die Bundesbediensteten, nämlich einerseits für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes, anderer­seits auch für die Bürger und Bürgerinnen. Ich glaube, der Spagat zwischen den bud­getären Vorgaben, die wir natürlich haben, und der Anerkennung, nämlich für die Leis­tung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst, ist uns sehr gut gelun­gen. Mit diesem Abschluss stärken wir natürlich die Kaufkraft der circa 204 000 unmit­telbar betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und auch deren Engagement und Leistung werden, wie gesagt, anerkannt.

Ich möchte noch einige Aspekte der Dienstrechts-Novelle herausgreifen. Es ist schon gesagt worden, dass wir beispielsweise den Opferschutz im Disziplinarverfahren im öf­fentlichen Dienst ausgebaut und ausgeweitet haben. Wir hatten ja bereits bei der Dienstrechts-Novelle im Juni 2016 einen ersten richtigen Schritt gesetzt. Damals haben wir das Gesetz dahin gehend novelliert, dass Zeugen und Zeuginnen im Disziplinarver­fahren Vertrauenspersonen beiziehen konnten. Jetzt ist es erstmals so, dass, wenn Personen, beispielsweise Frauen, im öffentlichen Dienst sexueller Belästigung ausge­setzt sind, sie in den Disziplinarverfahren nicht ihren Peinigern gegenübertreten müs­sen, sondern eine audiovisuelle Vernehmung in Anspruch nehmen können. Das ist ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das ist auch eine sehr gute Anre­gung, die auch vonseiten der Grünen damals im Juni kam, gewesen, und die haben wir aufgenommen und schlagen jetzt auch als Gesetz dem Bundesrat vor. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Dann gibt es noch zwei Maßnahmen, die ich nennen möchte, die eine Anpassung ans Unionsrecht vorsehen. Zum einen geht es dabei um die Urlaubsersatzleistung von Be­amten, die den öffentlichen Dienst verlassen. Es wurde erstmals klargestellt, dass Ur­laubszeiten ausbezahlt werden, wenn sie nachweisen können, dass sie sie unver­schuldet nicht verbrauchen konnten.

Zum anderen gibt es eine Anpassung an eine Richtlinie, die die Arbeitnehmerfreizügig­keit betrifft. Es ist in der Vergangenheit oftmals beklagt worden, dass die Arbeitnehmer­freizügigkeit im öffentlichen Dienst sehr eingeschränkt gehandhabt wird. Aus diesem Grund haben wir jetzt eine Freizügigkeitskoordinierung geschaffen und verankern ex­plizit ein Benachteiligungsverbot für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

Werte Mitglieder des Bundesrates! Im Nationalrat wurde diese Dienstrechts-Novelle in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Das ist ein gutes Zeichen für die Ausgewo­genheit dieses Paketes. Ich ersuche auch Sie um Zustimmung, damit die Gehaltserhö­hung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst mit 1. Jänner 2017 wirksam werden kann.

Ich möchte diese Gelegenheit aber auch nutzen, Ihnen allen frohe Weihnachten, er­holsame Feiertage zu wünschen. Nehmen Sie sich Zeit! Ich denke, wir alle brauchen ein paar Tage Auszeit, um gestärkt und motiviert ins neue Jahr zurückzukehren. – Vie­len herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

17.33

17.33.51

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Auch dir, liebe Frau Staatssekretärin, wünsche ich in unser aller Namen ein paar ruhige Stunden und viel Kraft und Erfolg für 2017.

Weitere Wortmeldungen würden nicht vorliegen.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

 


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